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Kindergrundsicherung der Ampel-KoalitionBis zu 636 Euro für Kinder

Bundesfamilienministerin Paus beziffert die Sätze für die Kindergrundsicherung. Für die FDP war das die letzte Sozialreform.

Die Kindergrundsicherung soll 2025 kommen. Lisa Paus hat für sie gekämpft Foto: Kay Nietfeld/dpa

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung ist in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Nachdem sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Nacht zu Montag auf eine Finanzierung verständigt hatten, für die zunächst 2,4 Milliarden Euro angesetzt werden, sorgt das Gesetzesvorhaben weiterhin für Debatten: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft, inwiefern die Kindergrundsicherung Auswirkung auf ihre Arbeit hat. „Bis wir logistisch loslegen in großen Stil, warten wir natürlich darauf, dass wir rechtliche Klarheit haben“, sagte die Leiterin der BA, Andrea Nahles, der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag.

Paus kündigte unterdessen im Redaktionsnetzwerk Deutschland an, dass die Höchstsätze in der Kindergrundsicherung bei 530 Euro für die kleinsten und bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben werden. Darin inbegriffen sei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent 2024 sowie eine weitere Erhöhung um 3 Prozent für 2025. Dies sei ein guter Betrag, um Kindern ein Stück mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen, so Paus.

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel Leistungen bündeln und Bürokratie abbauen. Ab dem 1. Januar 2025 soll sie in Kraft treten. Dafür ist ein Grundbetrag vorgesehen, das heutige Kindergeld. Dazu kommt ein Zusatzbetrag, den Menschen beantragen können, die Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bürgergeld bekommen. Darüber sollen Berechtigte künftig informiert werden.

Eigentlich war auch vorgesehen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket von 15 Euro mit in die Kindergrundsicherung fließt. Damit werden etwa Vereinsgebühren für Sportkurse und Musikunterricht übernommen. Diese sollen jedoch weiterhin einzeln beantragt werden. Damit will die Bundesregierung 5,6 Millionen Kinder erreichen. Etwa die Hälfte dieser Kinder wird aufgezogen von Alleinerziehenden.

Sozialverbände kritisieren den Betrag

Familienministerin Paus betonte in einer Pressekonferenz am Montag, dass die Finanzierung sich erhöhen könne, wenn mehr Menschen die Kindergrundsicherung in Anspruch nähmen. Stiege die Abrufquote jährlich um 10 Prozent, lägen die Ausgaben 2028 bei 6 Milliarden Euro.

Sozialverbände bewerten den verhandelten Betrag als zu gering. Vor allem Alleinerziehende wehren sich mit einem offenen Brief an Paus und Finanzminister Lindner gegen Stigmatisierung. Sie müssen nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf 600 Euro verdienen, damit der Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet wird.

Während also noch um Details gerungen wird, kündigte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in der Bild an, dass „die Kindergrundsicherung die letzte große sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode“ sei. „Es kann in der aktuellen Situation, im Angesicht von Inflation und hoher Zinsen, nicht um eine Ausweitung des Sozialstaats gehen.“ Verteilungsfragen dürften sich damit zuspitzen, etwa bei der Pflege. Auch will Sozialminister Hubertus Heil (SPD) demnächst ein Rentenpaket vorlegen.

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1 Kommentar

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  • Zum Finanzvolumen: es geht um weit mehr als bloss 2,4 Milliarden. „Wenn wir unser erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung 6 Milliarden Euro und mehr kosten“, betonte die Ministerin. „Wenn wir dann noch die weiteren Kosten für die bereits erfolgten Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen dazu nehmen, sind wir schon bei deutlich über 10 Milliarden Euro“, prognostizierte die Ministerin ( www.rnd.de/politik...AVQN4TY3GRVKI.html ). - Auf der Bundespressekonferenz am Montag hatte sie das übrigens auch schon angekündigt und Lindners Fiktion einer "Inanspruchnahmquote" von nur 47-48 % als "Startpunkt bis 2025" bezeichnet ( www.youtube.com/watch?v=I3-lhGk3bjo , dort ab min 23.58 ) und die "10 %" in ihren Worte "wenn wir uns zum Beispiel mal eine Steigerung von 10 % uns vorstellen bis 2028, dann lägen sie bei 6 Milliarden Euro" bezogen sich auf diese zukünftige Abrufquote und das war bloss eine den Koalitionsfrieden schonende Beispielrechnung. Auf die Nachfrage, was geschähe, wenn dann mehr als 48/50 % der Berechtigten diese Leistung beanspruchten, antwortete sie: "Das ist eine gesetzliche Leistung, ein gesetzlicher Anspruch, und der muss dann natürlich erfüllt werden." ( www.youtube.com/watch?v=I3-lhGk3bjo , dort ab min 39.07).