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Kinder gegen Armut sichern

Grüne sehen ihre Forderung nach Kindergrundsicherung durch DIW-Gutachten bestätigt. Gekürztes Ehegattensplitting soll die Finanzierung gewährleisten

BERLIN taz ■ Die grüne Bundestagsfraktion sieht ihre Pläne für eine staatliche Kindergrundsicherung zur Armutsbekämpfung durch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigt. Demnach ließen sich die Kosten für die Kindergrundsicherung finanzieren, indem die Steuerersparnis beim Ehegattensplitting verringert wird, erläuterte die kinderpolitische Sprecherin, Ekin Deligöz, gestern.

Über eine Million Kinder leben in Deutschland in relativer Armut, also in Haushalten mit Einkommen unter dem Sozialhilfeniveau. Ebenso viele leben in „prekären Verhältnissen“ knapp über der Armutsgrenze. Die Grünen wollen daher über die Kindergelderhöhung hinaus einen Zuschlag von 200 Mark einführen. Die Grundsicherung soll das Kindergeld bis auf das Existenzminimum aufstocken. Darüber liegende Einkommen würden zu 70 Prozent angerechnet.

Das DIW sieht einen Finanzbedarf von 6,3 Milliarden Mark pro Jahr – die Grünen gingen von 6,9 Milliarden aus. Die Gegenfinanzierung soll durch eine Kappung des Ehegattensplittings im oberen Einkommensbereich erfolgen. Das DIW-Gutachten sollte den Grünen „belastbare Zahlen“ liefern. Denn bei der SPD gibt es Widerstand: Nach der gerade beschlossenen Kindergelderhöhung um 30 Mark will sie nun in die Kinderbetreuung investieren. Auch DIW-Forschungsdirektor Gerd G. Wagner mahnte eine verbesserte Infrastruktur an.

Die Nationale Armutskonferenz (NAK) forderte, dass auch Sozialhilfeempfänger die geplante Kindergelderhöhung erhalten sollen. Diese dürfe nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, so die Vizevorsitzende Erika Biehn. In der NAK sind mehrere Sozialorganisationen zusammengeschlossen. NM

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