piwik no script img

Kinder fragen, die taz antwortetBestraft der Internationale Strafgerichtshof Umweltschäden?

Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Neo, 13 Jahre alt.

Naturparadiese sind vom Klimawandel bedroht Foto: Sergi Reboredo/Zuma/imago

Immer wieder sprechen Erwachsene davon, wie der Klimawandel euch Kindern schaden wird. Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren – all das droht uns in der Zukunft, denn unsere Erde wird wärmer und wärmer. Gut so, Neo, dass du dich fragst, ob die Erwachsenen, die dafür verantwortlich sind, angemessen für genau diese Umweltschäden bestraft werden können.

Viele in deinem Alter wachsen an Orten auf, die noch viel stärker von Klimakatastrophen betroffen sind als wir in Deutschland. Zum Beispiel in Vanuatu, einem Inselstaat in Ozeanien. Dass der Meeresspiegel dort immer weiter steigt, kann für die Be­woh­ne­r:in­nen zu einem großen Problem werden. Schon heute wird ihr Land von Zyklonen, so nennt man Wirbelstürme in den Tropen, verwüstet. Obwohl die Menschen in Vanuatu nicht für den Klimawandel verantwortlich sind. Ziemlich unfair, oder?

Das fand die Regierung von Vanuatu auch. Deshalb hat sie im vergangenen Jahr dem Internationalen Strafgerichtshof vorgeschlagen, dass Umweltschäden als eigene Kategorie von den Rich­te­r:in­nen geprüft werden sollen. Es gibt nämlich sehr streng festgelegte Kategorien, um zu bewerten, ob jemand anderen Menschen Unrecht angetan hat. Die wurden schon 1998 aufgeschrieben. Wenn zum Beispiel ein Politiker eine Gruppe von Menschen foltern lässt, kann er dafür bestraft werden.

Bisher wird die Umwelt in diesen Kategorien nur nebenbei erwähnt. Dabei können auch Umweltschäden dafür sorgen, dass Menschen verletzt werden oder sterben. Einige Menschen haben sich daher das Wort Ökozid überlegt. Das bedeutet, dass jemand etwas tut, das sehr wahrscheinlich schlimme Folgen für die Umwelt hat. Und damit eben auch für euch Kinder. Das Wort soll helfen, diese Taten beim Internationalen Strafgerichtshof anzuerkennen.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Bisher gibt es so etwas wie einen Internationalen Strafgerichtshof, der sich speziell mit Umweltschäden beschäftigt, also noch nicht. Noch darf jede Regierung selbst festlegen, wie hoch die Strafen für diejenigen sind, die sich nicht an die Regeln halten.

Sobald der Internationale Strafgerichtshof Umweltschäden als Kategorie anerkennt, können die Länder besser zusammenarbeiten und sich auf Strafen einigen. Po­li­ti­ke­r:in­nen oder auch Verantwortliche von großen Firmen, die die Umwelt verschmutzen, könnten dann sogar ins Gefängnis kommen.

Hast du auch eine Frage? Dann schreib sie uns an: kinderfragen@taz.de.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Das Weltrechtsprinzip:



    "Der Internationale Gerichtshof in Den Haag in den Niederlanden, der sich mit völkerrechtlichen Fragen beschäftigt, darf nur eingeschaltet werden, wenn beide betroffenen Parteien dies erlauben. Auch gibt es keine internationale Polizei, die die Einhaltung des Völkerrechts in den einzelnen Staaten überwachen kann."



    Quelle helles-koepfchen.de



    Ein Problem ist die Durchsetzbarkeit:



    "Ein weiterer Grundsatz ist das Verbot für Staaten, die das Völkerrecht anerkennen, als erste einen anderen Staat mit kriegerischen Mitteln anzugreifen oder sich in ihre inneren, politischen Angelegenheiten einzumischen."



    Bei Einmischung hört der Spaß in der Politik schnell auf.



    /



    Bei lto.de



    "Überall auf der Welt mehren sich Klagen von Bürgern und NGOs gegen Unternehmen und Regierungen, die Klimaschutzziele missachten. Können sie damit die Umwelt retten?"



    Weiter dort:



    "Der Indische Supreme Court ist eines der Gerichte, die eine sehr fortschrittliche Umweltrechtsprechungspraxis haben", so Gehring, "der Philippinische Supreme Court hat beispielsweise die Rechte künftiger Generation an der Umwelt anerkannt". In Chile, Neuseeland oder Australien gebe es bereits spezielle Umweltgerichte..."

    • @Martin Rees:

      Was Sie über die Zuständigkeitsregelungen des IGH schreiben ist falsch!

      "Bei dem IGH handelt es sich um ein Gericht der Vereinten Nationen (Art. 92 der UN-Charta). Nur Staaten können Parteien vor dem Internationalen Gerichtshof sein. Nach Art. 93 Abs. 1 UN-Charta sind Vertragsstaaten des IGH alle UN-Mitglieder und solche, die das Statut ratifiziert haben. Die Hauptaufgaben des IGH sind es, internationale Streitfälle zu regeln und beizulegen und für die Vereinten Nationen Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu schreiben. "

      "Nach Ansicht des Völkerrechtlers Simon Gauseweg (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) drehen sich die Anträge der Ukraine vor dem IGH um die Auslegung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Für derartige Streitigkeiten sei gemäß Art. IX der Konvention der IGH stets zuständig, ohne dass es auf eine Zustimmung des beklagten Staates ankomme, hier also Russland, erläutert Gauseweg."

      www.lto.de/recht/h...sland-verurteilung