Kinder fragen, die taz antwortet: Warum wurde die AfD nicht verboten?
Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Stella, 13 Jahre alt.
Liebe Stella, das ist eine sehr komplizierte Frage. Unser Grundgesetz schützt die Rechte von allen. Jeder Mensch soll gerecht behandelt werden, niemand soll andere absichtlich verletzen. Und alle Menschen sind frei. Es gibt Religionsfreiheit, ebenso dürfen alle ihre Meinung sagen. Das Grundgesetz schützt all das – angefangen bei der Menschenwürde. Ebenso dürfen alle Menschen eine politische Partei gründen, um ihre Meinungen zu verbreiten und andere davon zu überzeugen. Das gilt auch für die AfD und ihre Politiker.
Kompliziert wird es, wenn eine Partei ihre Freiheit benutzt, um die Freiheit anderer Menschen zu verletzen. Das macht die AfD immer wieder: Sie beleidigt andere Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer Herkunft und ihrer Meinungen. Sie behauptet also, bestimmte Menschen seien weniger wert als andere. Wenn die Partei den Bundeskanzler stellen würde, könnte es passieren, dass sie bestimmte Gruppen in Deutschland unterdrückt, also schlechter behandelt als andere.
Parteien, die so etwas vorhaben, darf man in Deutschland aus historischen Gründen verbieten. Das ist allerdings schwer: Dafür muss man vor einem Gericht beweisen können, dass sie bestimmte Menschen schlechter behandeln würden als andere. Aber die AfD gibt natürlich nicht einfach so zu, dass sie vorhat, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. In ihrem Parteiprogramm und auf Parteitagen versucht sie deswegen immer wieder, sich als normale und ungefährliche Partei darzustellen.
Dieser Text erschien zuerst in der wochentaz, unserer Wochenzeitung von links!
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Trotzdem hat die AfD schon jetzt Angst davor, dass sie verboten wird. Deswegen wehrt sie sich vor Gericht dagegen, dass man sie rechtsextrem nennt. Allerdings verliert sie dabei meistens, weil sie eben rechtsextrem ist.
Einige dieser Gerichtsprozesse laufen noch. Vielleicht gibt es ein Verbotsverfahren, wenn die AfD alle diese Prozesse verloren hat. Möglich wäre das aber auch schon jetzt: Die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat könnten jederzeit ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Dann müsste das höchste Gericht Deutschlands, das Bundesverfassungsgericht, darüber entscheiden.
Für ein AfD-Verbot gibt es aber derzeit keine Mehrheit, weil viele Politiker Angst haben, vor Gericht gegen die sich als harmlos darstellende AfD zu verlieren. Andere halten ein Parteiverbot für das falsche Mittel. Sie finden, dass es besser wäre, die Wähler davon zu überzeugen, dass die AfD schlechte Politik macht – oder selbst bessere Politik zu machen.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
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