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Keine radfreie Zone

Gericht entscheidet: Auf Bahnhofsvorplätzen dürfen Fahrräder stehen. Stadt Lüneburg verliert Rechtsstreit

Das Abstellen von Fahrrädern auf Bahnhofsvorplätzen darf nicht verboten werden. Das hat gestern das Lüneburger Verwaltungsgericht entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Radlers gegen die Stadt Lüneburg statt. In der Straßenverkehrsordnung gebe es kein „Halteverbot“ für Gehwegflächen, sagte der Vorsitzende Richter Hennig von Alten zur Urteilsbegründung. Das Urteil sei bedeutend für zahlreiche Städte, die Probleme mit “wild“ abgestellten Fahrrädern hätten.

Der Fahrradfahrer hatte 15 Euro für die Auslösung seines Rades zahlen müssen, nachdem städtische Mitarbeiter das auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellte Gefährt einkassiert hatten. Die Stadt hatte seit 1999 regelmäßig „wild“ abgestellte Räder abgeholt. Vor drei Jahren war das Bahnhofsumfeld neu gestaltet und ein Radspeicher errichtet worden. Mit Verkehrsschildern und dem Zusatzschild „auch Radfahrer“ sollten die Räder in den Radspeicher gezwungen werden.

Das Halteverbot könne sich nur auf die Fahrbahn im Bahnhofsbereich beziehen, sagte von Alten. Es gelte nicht für die Gehwege. Die Straßenverkehrsordnung untersage ein Abstellen von Rädern auch nicht auf anderen Plätzen. LNI

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