: Keine Zustimmung im Bundesrat
Selbstbestimmungsgesetz: Der frühere Eintrag im Melderegister bleibt vorerst gesperrt
Fachverbände hatten ebenso wie Datenschützer:innen vor dem hohen Diskriminierungspotenzial und dem Risiko eines „Registers für trans Personen“ gewarnt. Der öffentliche Druck scheint nun Wirkung gezeigt zu haben: Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI), die vorsieht, geänderte Vornamen und Geschlechtseinträge zukünftig im Melderegister zu kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Abstimmung im Bundesrat zurückgezogen. Unter den Landesregierungen fehlte offenbar die Mehrheit.
Weil es sich beim Meldewesen um Ländersache handelt, bedarf es der Zustimmung der Länderkammer. „Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen“, sagte die queerpolitische Sprecherin der Grünen, Nyke Slawik.
Die Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, dass der frühere Vorname und Geschlechtseintrag einer Person zukünftig im Melderegister angezeigt und auch an andere Behörden übermittelt werden. Dies sei notwendig, um die Identifizierbarkeit zu gewährleisten. Bisher war der frühere Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, lediglich der aktuelle Eintrag war einsehbar.
Fachverbänden protestierten, die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken waren groß. Das noch von der Ampelkoalition eingeführte Selbstbestimmungsgesetz würde ad absurdum geführt. „Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung“, sagte der Bundesverband trans.
Bei den Grünen war die Freude über die abgesetzte Abstimmung groß: „Der Protest gegen das geplante Sonderregister für trans*, inter* und nicht-binäre Personen wirkt!“, sagte Nyke Slawik. Amelie Sittenauer
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