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Keine Rente für KZ-Opfer-WitweDie verlorene Ehre der Familie B.

Der Staat verwehrt der Witwe eines Sinto, der Auschwitz überlebte, eine Hinterbliebenenrente. Seit drei Jahren kämpft Eva B., nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Was bleibt: Fotos, Papiere und Briefe des verstorbenen Anton B. Bild: wolf schmidt

BERLIN taz | 2177. Bis zu seinem Tod vor dreieinhalb Jahren hatte Anton B. diese Nummer auf seinem Unterarm stehen. In Auschwitz im KZ hatte man sie ihm eintätowiert, dazu ein Z wie „Zigeuner“.

Zehn Geschwister hatte der 1924 in Herne, Westfalen, geborene Sinto Anton B. einst. Alle zehn wurden in Auschwitz ermordet, genauso wie sein Vater.

„Die ganze Großfamilie, außer meinem Mann und seiner Mutter, wurde ausgerottet“, sagt Anton B.s Witwe Eva. Die beiden haben sich 1975 kennen und lieben gelernt, später zogen sie in ein Mietshaus in einem niederbayerischen Dorf bei Straubing.

Dort sitzt Eva B. nun im Wohnzimmer, auf dem Tisch hat sie Fotos und Papiere über das Leben ihres Mannes ausgebreitet. Es sind Kopien von Karteikarten, die das unfassbare Verbrechen der Nationalsozialisten an der Familie B. belegen. Daneben liegen alte Fotos von Anton B. Eines zeigt ihn im späten Jugendalter, mit schwarzen Locken, sanften Gesichtszügen und großen, dunkelgrauen Augen. „So sah er aus, als sie ihn abgeholt haben“, sagt Eva B.

Auf dem Tisch liegt noch ein weiterer Aktenordner. Er befasst sich mit dem Streit, der nach Anton B.s Tod zwischen seiner Witwe und dem Staat entbrannt ist und die heute 62-Jährige sichtbar mitnimmt.

Zutiefst empört

Anton B. war zwei Wochen nach einer Herzschrittmacher-Operation am 8. Februar 2009 gestorben. Seitdem versucht seine Witwe eine Hinterbliebenenrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu bekommen. Doch die dafür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf will ihr diese nicht zugestehen. Am 7. August wird die Sache unter dem Aktenzeichen 27 O 10/09 (E) nun vor dem dortigen Landgericht verhandelt.

Es ist ein Fall, der den Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma zutiefst empört. Und selbst wenn die nordrhein-westfälischen Behörden am Ende juristisch Recht bekommen sollten – als gerecht wird das Vorgehen kaum jemand betrachten können.

Anton B. wird am 6. März 1943 in Recklinghausen von der Gestapo verhaftet und nach Auschwitz verschleppt. Dort wird er von den SS-Ärzten als noch „arbeitsfähig“ eingestuft und kommt im April 1944 in das Konzentrationslager Buchenwald. In einem Außenkommando zwingen die Nazis ihn zur Arbeit im Stollenbergbau, später muss er im KZ Mittelbau-Dora Sklavenarbeit für die Produktion der V2-Raketen ableisten.

Zwölf Jahre nach dem Krieg erkennt der Staat an, dass die mehr als zwei Jahre in den Konzentrationslagern Anton B.s Gesundheit ruiniert haben. Eine „Übererregbarkeit des vegetativen Nervensystems“ wird ihm 1957 ebenso attestiert wie „Störungen des Herzgefäßkreislaufes mit Herzmuskelfunktionsbeeinträchtigung erheblichen Ausmaßes“. Aufgrund dieses Befunds bezieht Anton B. zeit seines Lebens eine Opferrente. Auf 70 Prozent wird später die sogenannte „verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit“ festgesetzt.

Nach Anton B.s Tod stellt seine Frau Eva, deren Onkel ebenfalls in einem KZ ermordet wurde, einen Antrag auf Witwenrente. Doch das Dezernat 15 für Wiedergutmachung bei der Bezirksregierung Düsseldorf schreibt Eva B. trocken: „Der Antrag auf Witwenrente wird abgelehnt.“

Kämpft um ihre Hinterbliebenenrente: Eva B. Bild: wolf schmidt

Die Regelung, wann Hinterbliebene von NS-Geschädigten eine Rente bekommen, ist hochkompliziert. Im Sinne einer „doppelgliedrigen Kausalkette“ muss erstens ein „verfolgungsbedingtes“ Leiden vorgelegen haben, das zweitens auch zum Tod geführt hat. Immer wieder kommt es vor, dass in den komplexen Entschädigungsverfahren der zweite Teil dieser Kette in Frage gestellt und die Witwenrente abgelehnt wird.

Äußerst ungewöhnlich ist aber das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Behörden im Fall von Anton B. Denn sie sprechen dem NS-Opfer posthum ab, dass dessen krankes Herz auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei. Sie beugen sich über die Arztakten und EKG-Befunde aus den 50ern und 60ern und kommen zu der Ansicht: Zwar habe Anton B. aus den mehr als zwei Jahren in den Lagern der Nazis zweifelsohne „starke psychische und vegetative Beschwerden“ davongetragen – die Anerkennung von Anton B.s Herzleiden als „verfolgungsbedingt“ sei im Rückblick aber eine „Falschanerkenntnis“ gewesen.

Für Eva B. hätte diese Entscheidung, falls sie vor Gericht standhält, weitreichende Auswirkungen. Denn dann bekäme sie nicht nur keine Witwenrente in Höhe von rund 900 Euro pro Monat; auch die um ein Drittel niedrigere „Witwenbeihilfe“, die das Gesetz ermöglicht, würde ihr wohl verwehrt bleiben. Das hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einem Schreiben bereits angekündigt.

„Das ist der krasseste Fall, den wir je hatten“, sagt Markus Metz vom Verband Deutscher Sinti und Roma in Bayern. Er vertritt die Interessen der Witwe in dem Verfahren gegen die Bezirksregierung. Und auch die Entschädigungsexperten des Bundesverbands Information und Beratung für NS-Verfolgte in Köln sagen: „Das ist skandalös.“

Öffentlichkeit herstellen

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat versucht, hinter den Kulissen auf die Düsseldorfer Bezirksregierung und das nordrhein-westfälische Innenministerium einzuwirken – ohne Erfolg. Deshalb will nun an diesem Dienstag Zentralratsvorsitzende Romani Rose mit einem an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gerichteten Brief an die Öffentlichkeit gehen.

„Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang“, heißt es in Roses Schreiben, das der taz vorab vorlag. „Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen.“ Romani Rose ist aber nicht nur wegen des Vorgehens der nordrhein-westfälischen Behörden empört; sondern auch, weil er eine „skandalöse Ungleichbehandlung“ gegenüber den Hinterbliebenen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten und SS-Leuten sieht, die im Krieg verletzt oder getötet wurden. Von einer „zynischen Missachtung der Opfer gegenüber den Tätern“ ist in seinem Brief an Hannelore Kraft die Rede.

Völkermord

Gleich nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurden Sinti und Roma diskriminiert und schließlich auf Grundlage einer pseudowissenschaftlichen Rassenideologie systematisch verfolgt und vernichtet. 1938 bildeten die Nazis eine „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“.

Als „Asoziale"“ und „Arbeitsscheue“ wurden Sinti und Roma in Konzentrationslagern wie Dachau, Sachsenhausen und Ravensbrück interniert und zur Zwangsarbeit versklavt. Von Sommer 1941 an ermordeten Einsatzgruppen auf dem Gebiet der Sowjetunion hinter der Front massenweise Angehörige der Minderheit.

Nach einem Befehl von Heinrich Himmler wurden von März 1943 alle noch im deutschen Herrschaftsgebiet lebenden Sinti und Roma nach Auschwitz-Birkenau verschleppt und in einem „Zigeunerlager“ interniert, mindestens 17.000 von ihnen starben dort. Insgesamt sind bis zu 500.000 Sinti und Roma dem Völkermord der Nazis in Europa zum Opfer gefallen. (wos)

Tatsächlich bekamen nach dem Zweiten Weltkrieg sogar die Witwen von NS-Größen wie dem Holocaustorganisator Reinhard Heydrich oder dem Volksgerichtshofspräsidenten Roland Freisler eine Hinterbliebenenrente. Erst 1998 wurde das Gesetz geändert: Kriegsverbrecher und ihre Angehörigen sollten von da an keine Leistungen mehr nach dem für Kriegsversehrte maßgeblichen Bundesversorgungsgesetz bekommen. In 50 bis 70 Fällen wurden danach jährlich NS-Tätern und in 20 bis 40 Fällen ihren Hinterbliebenen die Renten verwehrt.

Eine der Witwen aber, deren Mann bei der Waffen-SS war und während des Russlandfeldzugs in der Einsatzgruppe B hinter der Front Massenerschießungen von Juden absicherte, klagte gegen den Staat – und tatsächlich urteilte 2009 das Bundessozialgericht, man könne der Frau trotz der Taten ihres 2001 gestorbenen Mannes nicht automatisch eine Witwenbeihilfe versagen. „Vertrauensschutz“ lautete die Begründung, die Witwe „sollte sich auf frühere Verwaltungsentscheidungen zugunsten des Beschädigten verlassen können“. Als „Beschädigter“ war ihr Mann gemeint, der einstige SS-Sturmmann, der 1943 bei einem Fliegerangriff verletzt worden war.

"Die größte Frechheit"

Die Witwe des NS-Opfers Anton B. ging allerdings ebenso fest davon aus, dass der Staat ihr nach dem Tod ihres Mannes eine Rente oder wenigstens eine Beihilfe gewähren würde. Auch ihr Mann soll sich zu Lebzeiten darauf verlassen haben. Doch sie soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Behörden leer ausgehen. Ein „Vertrauensschutz“ wird nicht gewährt.

„Es ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung für die Witwe von Herrn B. schwer zu akzeptieren ist“, heißt es beim Innenministerium des rot-grün-regierten Landes. Die zuständige Bezirksregierung habe aber „keinen Ermessensspielraum“ gesehen. Sollte das Landgericht zu einer anderen Bewertung kommen, würden die Behörden dies aber „selbstverständlich akzeptieren“.

Anton B.s Witwe Eva empfindet den nun schon mehr als drei Jahre andauernden Streit als „die größte Frechheit“, wie sie beim Gespräch in ihrem niederbayerischen Dorf bei Straubing sagt.

Hinter ihr an der Wand im Wohnzimmer, zwischen Standuhr und Kamin, hängt ein Foto ihres Mannes in älteren Jahren. Daneben ein Holzkreuz. 18 Jahre lang haben die beiden hier in der Wohnung zusammengelebt, hier pflegte sie ihren Anton bis zum Ende. Nun wird Eva B. womöglich bald ausziehen müssen.

Innerhalb der drei Jahre nach dem Tod ihres Mannes habe sie ihre eigene Lebensversicherung aufgezehrt, sagt die Witwe. Sie selbst kann seit einer Krebserkrankung schon länger nicht mehr arbeiten. Ohne die Witwenrente bliebe ihr nur eine Grundsicherung auf Hartz-IV-Niveau.

Aber ums Geld geht es ihr eh nicht an erster Stelle. „Ich will keine Almosen“, sagt Eva B. „Ich will Gerechtigkeit.“

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17 Kommentare

 / 
  • OG
    Oh Graus

    Ich bin wirklich beruhigt, dass hier so viele wissen, was Recht ist und was nicht und was jedem zusteht. So sind die Deutschen, wissen immer genau Bescheid, vor allen Dingen, was nicht zusteht.

     

    Grauslich.

  • W
    Werner

    hallo,

    hat die Frau mit oder für ihrem Mann gmeinsame Kinder betreut und erzogen oder ihn als schwer chronisch Kranken anstelle von externer Berufsarbeit gepflegt?

     

    Wenn nein, kein Grund zu Jammern. Das Unglück der NS-Zeit für ihn wird ja nocht deshalb finanziell "wertvoller" weil er 30 Jahre später eine Junge Frau heiratet. Für kinderlose oder nicht betreuende Frauen sollte es weder Witwenrenten noch Witwenpensionen geben.

  • S
    sabine

    Nun, leider die falsche religion... :)

  • K
    Klaus

    „Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer

    nicht zulassen.“

     

    Aha, es wird also mit der Auschwitzkeule "argumentiert". Im übrigen hat Rose Unrecht mit seinem Vergleich. Witwen von Soldaten, wie meine Oma, hatten den Soldaten bereits vor dem Krieg und dessen Verwundung bzw. Tod geheiratet. Die Frau hier hat aber erst 1975 den Man geheiratet, weit nach der NS-Zeit. Somit ist sie nicht gleich den Kriegswitwen für die damalige Zeit Rentenberechtigt sondern nur für die Zeit der Ehe, wie heute ja auch.

     

    Ob die HKS-Erkrankung schon vor 1945 bestand, läst sich ja an dem Lebenslauf des Verstorbenen rekonstruieren. Also ob er deswegen seit dem Kriegsende in Behandlung war und wie das Arbeitsleben aussah.

    Nur Vergünstigungen, weil irgendwer in der Familie umkam, stehen ihnen nicht zu. In meiner Familie sind auch viele junge Männer gefallen oder wurden von den Russen im Gulag verrecken gelassen, da haben Angehörige wie Eltern, Schwestern etc. auch nichts für bekommen.

  • F
    flipper

    @Gerd und andere:

    "inwiefern hat die NS Zeit oder die Tatsache, dass der Gatte seine Familie verloren hat, was mit deren Alterseinkünften zu tun"

    Insofern, dass erstens in diesem Land Witwenrenten, also eine zumindest teilweise Weiterzahlung der Rente des verstorbenen Mannes an seine Witwe geleistet wird, und zweitens, weil der Mann offenbar aus der Sklavenarbeit im Bergwerk eine Herzerkrankung mitgenommen hat!!

    Sklavenarbeit mit Hungerration ist nicht sehr gesundheitsfördernd und Herzerkrankungen sind nicht gerade lebensverlängernd.

    Soll ich noch ein Bild malen oder wollen Sies vielleicht so schon verstehen?

  • J
    Johannes

    Wo soll hier der Skandal sein?

     

    Meiner Mutter ging es ähnlich: Als mein Vater im Alter von 87 Jahren verstarb, erhielt auch sie keine Witwenrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Tenor: Die Leiden meines Vaters seien seine Leiden - und auch der Verlust seiner kompletten Familie in den Gaskammern sei sein Schmerz gewesen.

     

    Meine Mutter hat dies akzeptiert, da sie es im Prinzip genau so sieht. Und ich muss sagen: Ich gebe ihr recht!

  • MH
    maz hess

    Es fehlt nur noch die Behauptung der Behörden, dass das Bor welches den KZ Häftlingen in ihrem Essen verabreicht wurde und vom Körper nicht mehr ausgeschieden werden konnte als ein das Herz beruhigendes Mittel in die Argumentation aufgeführt wurde.....

     

    Manchmal wünscht man sich, dass diese emotional Behinderten einen Tag in den von Ihnen zu beurteilenden Stresssituationen verbringen müssten. Nur wäre bei diesen nachher nicht nur ihr Herz ein Problem ....

  • WB
    Walter Bachler

    Ich bin so kühn zu behaupten, dass die Hinterbliebene mit ihren 62 Jahren nicht mehr den jüngsten Mitmenschen hinzuzurechnen ist, und ebenso, wie ihr verstorbener Mann, kein ganz so einfaches Leben hinter sich hat; weiters vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist und somit keine Möglichkeit eines eigenen Einkommens hat – so jemandem eine Witwenrente, welche wiederum nicht allzu üppig ist, unter an den Haaren herbeigezogenen Argumenten zu verwehren, ist nicht nur skandalös und einer solidarischen Gesellschaft unwürdig, vielmehr ist es beschämend angesichts der Tatsache, dass auf der anderen Seite Milliarden von Euro sinnbefreit ausgegeben, verzockt und an den Steuern vorbeigeschoben werden.

    „Ermessungsspielräume“ gibt es anscheinend zur Genüge bei vielen anderen Gelegenheiten. Dem geschätzten Leser sind solche hinlänglich bekannt – beginnend bei Banken, Eurokrise … bis hin zu unverschämten „Ansprüchen“ von Herrn Wulff. Ein weiteres beschämendes Zeugnis der Allmacht von Behörden und Politikern.

    Für mich stellt sich seit langer Zeit die Frage: Wer oder was ist relevant? Das System? Der Mensch?

     

    Walter Bachler

  • UR
    Uwe Roos

    Es ist die Allgegenwärtigkeit der deutschen Vergangenheit. Ihre teils unrühmliche Aufarbeitung

    und der erschreckende Zynismus, mit dem Opfer und Hinterbliebende an der Mauer deutscher Bürokratie abprallen. Was in Sonntagsreden gerne als Aufarbeitung postuliert wird, verkommt im bürokratischen und auch im justristischen Alltag zur Farce.

  • G
    Gerd

    Die haben sich 30 jahre nach der NS zeit kennengelernt und ihr mann hat- Gott sei Dank- auch ein biblisches Alter erreicht; inwiefern hat die NS Zeit oder die Tatsache, dass der Gatte seine Familie verloren hat, was mit deren Alterseinkünften zu tun? Das erschließt ich mir nicht. Will sie von seinem Schmerz profitieren?

  • G
    gundi

    Ist es das Sommerloch, welches aktuell solche Artikel hervorruft? Das Thema und der Fall ist durchaus ein Artikel wert, doch statt der anrührenden homestory interessieren mich viel mehr die Hintergründe der Regelungen und Auslegungen.

  • KU
    Kurz und knackig!

    Nie wieder ...schland!

  • B
    Bert

    Wie schafft die taz es eigentlich, einerseits solche wichtigen Artikel wie den obigen zu veröffentlichen, an anderer Stelle aber die übelsten Stereotype über Sinti und Roma abzudrucken?

     

    "Acht Jahre lang habe ich mit Zigeunern zusammengelebt, Tür an Tür, mehrere Sippen im Nachbarhaus, andere Familienverbände im Haus gegenüber. Tag für Tag, von morgens bis tief in die Nacht: unfassbare Brüllorgien. Frauen, die ihre Gören halb kaputtschlugen. Männer, die Mädchen unter mächtigstem Gegrunze und Gegröle auf der Straße verscherbelten. Dauergekeife, -gehupe, -geflenne, -gemotze, Anpöbeleien, schmierigste Aufdringlichkeiten. Ohne, ich bringe leicht zweihundert Zeugen in drei Minuten bei, eine einzige Pause."

    http://www.taz.de/DIE-WAHRHEIT/!97472/

     

    Wie passt das zusammen?

  • S
    spiritofbee

    In fast allen Behörden, Gerichten, Geheimdiensten oder besser in allen öffentlichen Institutionen; eigentlich als Dienste an seinen Bürgern gedacht, sind solche unsäglichen Tendenzen festzustellen. Die Haltung dieser "Dienstleister" wird immer offensichtlicher zur Beherrschung der Bevölkerung genutzt bzw. mißbraucht.

    Mikrofaschismus....Tendenz leider steigend!

  • V
    vantast

    Anders die Lage der Witwe vom Richter des Volksgerichthofs, Roland Freisler: Aus Wikipedia:

    "1985 wurde bekannt, dass die monatliche Rente von Marion Freisler im Jahr 1974 um 400 DM erhöht worden war. Das zuständige Versorgungsamt begründete diese Erhöhung mit dem Umstand, dass ihr verstorbener Mann auf Grund seiner fachlichen Qualifikation im Erlebensfall nach dem Krieg vermutlich als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre. Dies entsprach, trotz der moralischen Zweifelhaftigkeit, der Rechtslage".

  • AB
    Arno Besendonk

    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe tragen die bis 1945 regierenden Nazi´s die Schuld am Tode eines 2009 verstorbenen 85 jährigen?

    Wenn der um Jahre früher verstorben wäre, ich hätte die Klage verstanden.

    Aber mit 85?

  • NI
    Nazis in den Amtsstuben der BRD

    Empörend, dass offensichtlich immer noch in den Behörden Nazis und deren Angehörige gehätschelt werden.

    Dass sich die den Behörden-Entscheid getroffen habenden Sachbearbeiter noch in den Spiegel zu schauen getrauen, ist erstaunlich. Wenn ich Denen auf der straße begegnete, wechselte ich die Straßenseite. Mit Anwendern von Nazi-Unrecht mache ich mich nicht gemein.

    Solche Rechts-BRECHER/innen haben im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen und sollten auf Hartz-IV-Niveau in vorzeitigen Unruhestand versetzt werden.