Keine Ermittlungen im Fall Qosay K.: Mit der Aufklärung allein gelassen
Qosay K. starb nach Polizeigewahrsam. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt – und weist nun die Beschwerde dagegen zurück.
Foto: dpa / Sina Schuldt
Im Fall des 19-jährigen Qosay K., der am 5. März nach einer Polizeikontrolle im Delmenhorster Polizeigewahrsam kollabierte und später im Krankenhaus verstarb, hat die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg nun die Beschwerde der Hinterbliebenen-Anwältin Lea Voigt gegen die Einstellung der Ermittlungen zurückgewiesen.
Gegen die eingesetzten Polizeibeamten und Rettungssanitäter wurde wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung im Amt und fahrlässiger Tötung ermittelt. Nach Sach- und Rechtslage halte man die Entscheidung für richtig, die Verfahren einzustellen, so die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, Carolin Castagna, gegenüber der taz. Es sei geprüft worden, was ermittelt wurde und ob mehr hätte gemacht werden können.
Das „Bündnis in Erinnerung an Qosay“ äußert sich in einer Pressemitteilung empört. Die Ermittlungen seien von der Staatsanwaltschaft widerwillig und voreingenommen geführt worden, das Ergebnis sei in sich widersprüchlich, so Gundula Oerter vom Bündnis. Dass die Ermittlungen so schnell eingestellt wurden, zeige, „dass es niemals ein ernsthaftes staatsanwaltschaftliches Interesse an der Aufklärung von Qosays Tod gab“, sagt Oerter.
Die Anwältin Lea Voigt habe viele Lücken und Unstimmigkeiten in den bisherigen Ermittlungen nachgewiesen, die Generalstaatsanwaltschaft aber habe weder die Vorladung weiterer Zeug*innen noch die Ausermittlung offener Fragen oder die Klärung der Todesursache für nötig gehalten.
Anwälte prüft Klageerzwingungsverfahren
So sei eine von Krankenhausärzten diagnostizierte Thrombose, die auf ein Bauchtrauma durch äußere Gewalteinwirkung zurückzuführen sein könnte, vom Tisch gewischt worden. Die Ermittlungen hätten sich auf einen im Magen gefundenen Superabsorber unklarer Herkunft und eine Intoxikation konzentriert. Ob dieser Superabsorber aber auch im Krankenhaus post mortem in den Mageninhalt gelangt sein könnte und ob die Einnahme von Superabsorbern überhaupt tödlich sei, interessiere die Generalstaatsanwaltschaft nicht.
Die Hinterbliebenen haben in einem solchen Fall nur wenig rechtliche Möglichkeiten. Anwältin Voigt prüft nun ein Klageerzwingungsverfahren. Damit lasse sich allerdings eine Aufklärung nicht erzwingen, betont Voigt. „Die muss nun durch die privaten Bemühungen meiner Mandant*innen vorangetrieben werden, wie es ja leider auch bei anderen Todesfällen dieser Art der Fall war.“
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