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Kein Prozess um Leopard 2Streit um Panzer friedlich geregelt

Weil Rheinmetall die Rechte am Panzer Leopard 2 beanspruchte, zog KMW vor Gericht. Nun haben sich die Rüstungsfirmen außergerichtlich geeinigt.

Der Kampfpanzer Leopard 2 beim Bataillon 203 in Augustdorf Foto: imago

München dpa | Die Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall haben ihren Rechtsstreit um die Urheberrechte am Leopard 2 Panzer beigelegt. Das Landgericht München I setzte am Dienstag die für den Vormittag geplante mündliche Verhandlung kurzfristig wieder ab. „Die Parteien haben sich verglichen“, hieß es in der kurzen Mitteilung. Für das Gericht sei das Verfahren damit erledigt. Zum Inhalt der Einigung machte das Gericht keine Angaben.

Das Münchner Unternehmen KMW war in dem Fall der Kläger gegen Rheinmetall. Als Gegenleistung für die Rücknahme der Klage verlangte KMW offensichtlich eine Klarstellung von Rheinmetall. Der Düsseldorfer Konzern erklärte am Dienstagvormittag, keine „ausschließlichen Rechte“ an dem Panzer zu beanspruchen.

Der Leopard 2 ist eine Entwicklung von KMW, Rheinmetall steuert unter anderem die Kanone und das Feuerleitsystem bei. Rheinmetall-Chef Armin Papperger hatte in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung für seinen Konzern das geistige Eigentum an dem Panzer beansprucht: „Die Rechte bis zum Leopard 2A4 liegen bei Rheinmetall“.

Daraufhin hatte KMW Unterlassungsklage gegen Rheinmetall wegen „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ eingereicht. Auch auf der eigenen Webseite schreibt Rheinmetall die Entwicklung des Panzers KMW zu: „Der Leopard 2 von Krauss-Maffei Wegmann ist der leistungsfähigste Kampfpanzer der Welt und zugleich das Waffensystem mit der größten internationalen Verbreitung“, heißt es dort; zudem ist ausdrücklich vermerkt, dass der „Leopard“ eine Marke von KMW ist.

Die Unternehmen sind Partner und Konkurrenten zugleich

Bei außergerichtlichen Einigungen vereinbaren die streitenden Unternehmen sehr häufig beiderseitiges Stillschweigen, das ist in diesem Falle anders. Rheinmetall veröffentlichte eine Mitteilung, in deren Zustandekommen KMW eingebunden war:

„Insoweit erklären wir in Abstimmung mit KMW klarstellend Folgendes: Weder Herr Papperger noch die Rheinmetall AG wollten oder wollen mit den gerügten Äußerungen zum Ausdruck bringen, dass der Rheinmetall AG ausschließliche Rechte am Kampfpanzer Leopard 2A4 zustehen. Auf Basis dieser Klarstellung konnte der Prozess einvernehmlich beendet werden“, heißt es in der Mitteilung.

Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall sind einerseits Partner, andererseits Konkurrenten. Rheinmetall hatte im vergangenen Jahr den in eigener Federführung entwickelten neuen Panzer „Panther KF51“ vorgestellt. Bei der Entwicklung von Panzern ist es aber schon seit jeher üblich, dass wesentliche Teile von Zulieferern kommen, so wie auch bei dem seit Ende der 1970er Jahre hergestellten Leopard 2.

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