: Kein Grund zur Eile: Bis Ende 2002 haben Sie noch Zeit
Was Sie beachten müssen, wenn Sie von den staatlichen Zuschüssen profitieren wollen. Für Alleinstehende gibt es bis zu 154 Euro jährlich, pro Kind 185 Euro extra
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie können ab dem 1. Januar einen Riester-Sparvertrag abschließen, wenn Sie irgendwo sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder wenn sie als Selbstständiger über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Für Ehepaare gilt: Selbst wenn nur ein Ehepartner die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, kann der andere ebenfalls die Zulagen erhalten, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt.
Wie komme ich zur Riester-Rente?
Sie können den Vertrag individuell bei Ihrer Bank oder bei einer Versicherung abschließen. Sie können aber auch bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Ihrer Gewerkschaft fragen, welche Riester-Sparverträge Ihnen offenstehen – etwa über Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Aber: Die Riester-Sparverträge verpflichten das Unternehmen nicht, Arbeitgeberbeiträge zu leisten.
Muss ich mich jetzt beeilen?
Nein. Es reicht, wenn Sie den Vertrag im Laufe des Jahres 2002 abschließen. Dann bekommen Sie noch die volle Förderung für 2002. Sie können aber auch in den Jahren darauf jederzeit in die Riester-Rente einsteigen.
Wie viel Geld bekomme ich vom Staat?
Nicht berauschend. Im Jahr 2002 bekommen Alleinstehende 38 Euro pro Jahr als Sparzulage, im Jahr 2008 steigt die Zulage dann auf 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es im Jahr 2002 ganze 46 Euro jährlich, im Jahr 2008 steigt dieser Betrag auf 185 Euro.
Wie hoch ist mein eigener Beitrag?
Der Mindestbeitrag beträgt im Jahr 2002 ein Prozent ihres Bruttojahreseinkommens minus der staatlichen Zulage. Bis 2008 steigt er dann auf vier Prozent. Verdienen Sie beispielsweise 20.000 Euro brutto im Jahr, müssen sie 2002 einen Eigenbeitrag von 200 Euro minus 38 Euro Zuschuss, also 162 Euro einzahlen. Haben Sie zwei Kinder, müssen Sie nur 80 Euro einzahlen, weil sie pro Kind weitere 46 Euro vom Staat bekommen.
Wann bekomme ich die Zuschüsse?
Ausgezahlt wird die Förderung für das Jahr 2002 rückwirkend erst im Jahr 2003. Wenn Sie im kommenden Jahr einen Altersvorsorgevertrag à la Riester abgeschlossen haben, schickt Ihnen die zuständige Bank oder das Versicherungsunternehmen am Ende des Jahres 2002 automatisch einen Antrag auf rückwirkende Gewährung der staatlichen Förderung.
Kann ich meinen Eigenbeitrag von der Steuer absetzen?
Die staatliche Förderung wird erst in Form von Zulagen geleistet, die später dann mit den steuerlichen Erleichterungen verrechnet werden. Wenn Sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2002 machen, entscheidet das Finanzamt automatisch, ob eine mögliche Steuererleichterung höher ausfallen würde als die pauschale Zulage. Ist dies der Fall, bekommen Sie den Differenzbetrag draufgelegt.
Kann ich bereits bestehende Verträge, etwa eine private Lebens- oder Rentenversicherung, in die Riester-Rente umwidmen?
Bei einer Kapitallebensversicherung, die am Ende einen einmaligen Betrag auszahlt, bekommen Sie keine Förderung. Haben Sie bereits eine private Rentenversicherung abgeschlossen, dann können Sie bei ihrem Versicherungsunternehmen nachfragen, ob es eine Umwidmung in einen Riester-Sparvertrag anbietet. Versicherungsunternehmen raten bislang aber davon ab, weil sich bei einer Umstellung auf die Riester-Rente oft die Vertragsbedingungen verschlechtern. BD
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