Katholische Kirche und Geschiedene: Der Sünde (fast) entronnen
Geschiedene sind nicht mehr grundsätzlich von der Kommunion ausgeschlossen. Das beschloss die Bischofskonferenz.
Kirchfremde Menschen zucken mit den Schultern, katholisch sozialisierte Menschen sind vermutlich verzückt – oder schockiert: Geschiedene sind nun nicht mehr grundsätzlich von der Kommunion („Abendmahl“) ausgeschlossen. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz entschieden.
Sie zog damit die Konsequenz aus dem päpstlichen Schreiben über Familie und Liebe „Amoris Laetitia“ vom Frühjahr 2016 – einem 304-seitigen Traktat voller Kirchenschwurbel, das die taz damals eher kritisch beurteilte, das aber die (für einige) bahnbrechende Erkenntnis enthält: Auch Geschiedene gehören irgendwie doch zur Kirche dazu. Sie sind nicht automatisch exkommuniziert. Nach streng katholischer Auffassung ist die Ehe nämlich unauflösbar, jeder sexuelle Kontakt mit einer anderen als der erstmals vermählten Person ist Ehebruch. Geschiedene in neuer Ehe leben also „in schwerer Sünde“.
Fast ein Jahr lang hatten die katholischen Bischöfe in Deutschland darum gerungen, das Schreiben des Papstes in allen Bistümern einheitlich umzusetzen. Zum Maßnahmenpaket gehören verstärkte Seelsorge und Ehevorbereitungsangebote.
Und es ist nicht so, als wären Geschiedene per Federstrich wieder okaye Menschen: Die Bischofskonferenz will vor allem eine Annullierung von (geschiedenen) Ehen erleichtern. Das ist möglich, wenn diese unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde. Ob ein nicht dauerhaftes Anhalten von Liebe als falsche Voraussetzung gilt, muss noch geklärt werden.
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