Kampf gegen Drogen in den USA: Trump will die Todesstrafe für Dealer
Nach 42.000 Drogentoten 2016 will der US-Präsident hart gegen den um sich greifenden Opiatmissbrauch vorgehen.
Darunter: Todesstrafe für Drogenhändler und höhere Gefängnisstrafen auch bei geringeren Vergehen. Die Forderung nach der Todesstrafe ist jetzt leicht abgeschwächt: Die Regierung halte es für richtig, sagte Trumps innenpolitischer Berater Andrew Bremberg am Sonntag, in jenen Fällen die Todesstrafe für Drogenhändler anzuwenden, in denen das „nach derzeitigem Recht angemessen sei.“
Seit den späten 1990er Jahren ist die Zahl der Opiatabhängigen in den USA beständig angestiegen. Mit über 42.000 Drogentoten im Jahr 2016 hat das Problem ein Ausmaß angenommen, dass es gesundheitspolitisch als Epidemie eingestuft wird. Im Zentrum stehen dabei verschreibungspflichtige Medikamente, zunehmend aber auch Heroin. Bereits im Oktober hatte Trump deswegen den nationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Bei Drogen- und GesundheitsexpertInnen stoßen die Vorschläge zur Begrenzung der Verschreibungen und der höheren Ausgaben für Behandlungsmöglichkeiten auf positive Reaktionen – seine Ankündigungen einer neuen Härte in der Strafverfolgung jedoch auf einhellige Ablehnung.
Trump „benutzt die Krise, um an die schlimmsten Instinkte seiner Basis zu appellieren und Maßnahmen vorzuschlagen, die die Krise nur verschlimmern würden“, erklärt Maria McFarland Sánchez-Moreno, Geschäftsführerin der Drug Policy Alliance, die sich seit Jahren für ein Ende des gescheiterten „Kriegs gegen die Drogen“ einsetzt.
Der Todesstrafen-Vorschlag kam auch bei republikanischen Kongressmitgliedern nicht gut an: „Ich sehe nicht, wie das das Problem lösen sollte“, sagte etwa Senator Shelly Moore Capito aus West Virginia.
Mehr Geld für den Kampf gegen Drogen
Jene Teile des Plans, die auch von ExpertInnen und DrogenpolitikerInnen begrüßt werden, verlangen die Bereitstellung von Finanzmitteln in einer Größenordnung, die bisherige Haushaltsvorschläge nicht vorsehen. Was davon jemals umgesetzt wird, ist mehr als fraglich. Und für die Höhe von Strafmaßen sind die Gerichte zuständig – ohne Gesetzesänderungen können allenfalls Staatsanwälte höhere Strafen verlangen.
Es bleibt insofern abzuwarten, welche unmittelbaren Auswirkungen die Vorschläge überhaupt haben werden. Sicher ist allerdings eine Konsequenz: Hatte sich seit Jahren unter allen ExpertInnen die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Prohibitions- und Strafverfolgungsansatz des jahrzehntealten „Kriegs gegen die Drogen“ gescheitert ist, wird genau das jetzt von ganz oben wieder als Ultima Ratio gepredigt. Ein Rückschritt.
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