Kampf gegen Antiziganismus: Umsetzung verschleppt

Die Bundesregierung unternimmt wenig im Kampf gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma. Das liegt auch am nahenden Ende der Legislaturperiode.

Silhouette einer frau vor einer texttafel

Eine Tafel mit Texten zum Völkermord an den Sinti und Roma am Mahnmal in Berlin Foto: Uwe Steinert/imago

Die Bundesregierung wird vorerst nicht die Stelle eines Antiziganismusbeauftragten einrichten, wie sie die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem Abschlussbericht gefordert hatte. Die „fachliche Prüfung“ der Empfehlungen des Gremiums dauere noch an und müsse in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die der taz vorliegt. Insgesamt sei es die Aufgabe der künftigen Bundesregierung zu entscheiden, ob und wie die Forderungen der Kommission umgesetzt werden können, heißt es weiter.

Die elfköpfige Expert:innen-Kommission hatte im Juli nach zwei Jahren Arbeit ihren über 800 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt. Darin gibt sie 60 Handlungsempfehlungen und stellt sechs konkrete Forderungen an die Politik. Neben der Ernennung eines unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, der den Kampf gegen Antiziganismus koordinieren soll, dringt das Gremium unter anderem auf eine „umfassende Anerkennung“ des Völkermords an den Sin­ti:z­ze und Rom:­nja durch das NS-Regime.

Im Fokus stehen dabei finanzielle Entschädigungen: Die Kommission fordert regelmäßige Zahlungen an NS-Opfer, die im Ausland leben und bislang zumeist nur durch geringfügige Einmalzahlungen entschädigt wurden. Als Vorbild sollen hier die monatlichen Zahlungen an jüdische Holocaust-Überlebende dienen.

Die Bundesregierung weicht aus und verweist in ihrer Antwort auf die „Daueraufgabe“, die das Thema darstelle. Man führe regelmäßige Gespräche mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma über „eine Nachsteuerung und Weiterentwicklung der Wiedergutmachung“. Ob und wann die Opfer damit rechnen können, monatliche Zahlungen zu erhalten, bleibt offen.

Das sei eine „eklatante Ungleichbehandlung der NS-Opfer“, kritisiert Herbert Heuß, wissenschaftlicher Leiter beim Zentralrat, gegenüber der taz. Der neue Bundestag und das Bundesfinanzministerium müssten unverzüglich dafür sorgen, dass die Betroffenen regelmäßige Zahlungen erhalten. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke wirft der Regierung vor, die Umsetzung der Kommissionsforderungen zu verschleppen.

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