Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Mit der Maßnahme, Gefängnis-Suizide nicht mehr per Pressemitteilung zu veröffentlichen, will Hamburgs grüner Senator einen internen Machtkampf gewinnen.
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