Justizstreit in der Türkei: Staatsanwalt will Regierung verbieten
Der türkische Generalstaatsanwalt Yalçinkaya fordert das Verbot der Regierungspartei AKP - und fünf Jahre Politik-Abstinenz für Ministerpräsident Erdogan.
ISTANBUL taz Es war eine echte politische Bombe, die der türkische Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçinkaya am Freitag, kurz vor Feierabend, platzen ließ. Er habe, teilte er der geschockten Öffentlichkeit mit, an diesem Tag beim Verfassungsgericht das Verbot der Regierungspartei AKP beantragt. Außerdem verlange er, dass dem gesamten Spitzenpersonal der Partei, darunter Ministerpräsident Tayyip Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül, für mindestens fünf Jahre jedes politische Amt verboten wird.
Als Begründung heißt es, die AKP habe sich zu einem Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat entwickelt und wolle ein Gesellschaftsmodell einführen, das sich auf die Religion gründe. Auf rund 160 Seiten hat Yalçinkaya alles gesammelt, wodurch AKP-Politiker in den letzten Jahren gegen das Verfassungsgebot des Laizismus verstoßen haben sollen. Auslöser und Angelpunkt des Verfahrens ist dabei die Verfassungsänderung, die die AKP kürzlich zusammen mit der rechtsradikalen MHP beschlossen hat und der zufolge Studentinnen an Universitäten künftig ein Kopftuch tragen dürfen. Gegen diese Verfassungsänderung ist eine Beschwerde beim Verfassungsgericht anhängig.
Im Rahmen der Debatte über die Aufhebung des Kopftuchverbots hatte Ministerpräsident Tayyip Erdogan erklärt, das Kopftuch müsse erlaubt werden, auch wenn es ein Symbol des politischen Islam sei. Diese Äußerung wird in dem Verfahren, so es denn zustande kommt, sicher eine zentrale Rolle spielen. Noch Freitagnacht berief die AKP eine Gruppe von Verfassungsexperten ein, die sich mit der Anklage beschäftigen soll. Ansonsten wurden erst einmal alle Parteikader dazu vergattert, sich mit Äußerungen zu dem Verfahren und zu den Anschuldigungen zurückzuhalten. Lediglich Staatspräsident Abdullah Gül, ehemals stellvertretender AKP-Vorsitzender, warnte noch am Freitag, Staatsanwaltschaft und Gericht sollten sich überlegen, wem dieses Verfahren nutze und wem es schade.
Erdogan erläuterte das am Samstag auf einer Parteiversammlung in Siirt, im Südosten des Landes, die eigentlich zur Vorstellung eines neuen Kurdenprogramms der AKP gedacht war. Dort sagte er: "Diese Anklage ist kein Angriff auf uns, sondern auf das Volk." Die AKP werde sich aber nicht provozieren lassen, sondern die Demokratie verteidigen. Schließlich sei sie im letzten Jahr von 47 Prozent aller Türken gewählt worden.
Auch in der türkischen veröffentlichten Meinung findet Staatsanwalt Yalçinkaya wenig Unterstützung. Die linksliberale Radikal titelte: "Jetzt reicht es aber! Was kommt als Nächstes?", und die AKP-nahe Sabah empfahl der Justiz: "Schließt doch auch das Parlament!" Selbst viele AKP-Kritiker glauben, dass ein Verbotsverfahren letzten Endes der Justiz schadet und der AKP eher nutzt. Auch die EU Kommission hat den Schritt des Generalstaatsanwaltes kritisiert. Erweiterungskommissar Olli Rehn mahnte, dies sei kein akzeptables Vorgehen. In Europa würden politische Streitfragen im Parlament und an der Wahlurne entschieden und nicht im Gericht.
In dieser Woche wird das Verfassungsgericht nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Noch im letzten Jahr hatte das Verfassungsgericht im Streit über die Präsidentenwahl ganz im Sinne der kemalistischen Opposition entschieden. Mittlerweile sind allerdings schon einige Richter ausgetauscht worden, sodass eine Prognose schwieriger ist. Zudem wurde das Parteiengesetz so geändert, dass Parteiverbote grundsätzlich schwieriger geworden sind.
AUS ISTANBUL JÜRGEN GOTTSCHLICH
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