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Justiz in SpanienRichter entmachten Parlament

Konservative Richter des spanischen Verfassungsgerichts blockieren eine Gesetzesreform im Bereich Justiz. Dahinter steckt die größte Oppositionspartei.

Das spanische Verfassungsgericht tagt, Archivbild von 2021 Foto: El Mundo/imago

Madrid taz | So etwas hat Spanien in der nun über 44 Jahre andauernden Demokratie noch nicht gesehen. Auf Antrag der rechten Opposition beschloss das Verfassungsgericht am Montag in den frühen Nachtstunden, dem Senat zu untersagen, über ein Gesetz zu debattieren. Mit sechs zu fünf Stimmen nahmen die hohen Richter den Antrag auf eine einstweilige Verfügung an und stoppten so eine Gesetzesreform, die die Richtlinie in der Wahl der Verfassungsrichter sowie andere hohe Justizämter ändern sollte. Bereits vergangene Woche wurde die Reform vom ersten Parlamentskammer, dem Kongress, angenommen.

Mit der Reform sollen unter anderem die Regeln zur Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichts sowie des Obersten Justizrats (CGPJ) geändert werden – so etwas wie die Regierung der Richter. Nur wer die meisten Stimmen erhält, soll künftig ernannt werden. Bisher war eine Dreifünftelmehrheit im Parlament nötig.

Was zunächst undemokratisch aussieht, ist aus extremer Not geboren. Denn der CGJP hätte – so will es die Verfassung – bereits vor vier Jahren neu besetzt werden müssen; ebenfalls zwei Posten im Verfassungsgericht vor einem halben Jahr. Das dies nicht geschehen ist, liegt an der Blockadehaltung der konservativen Volkspartei (PP). Sie weigert sich strikt, mit der Linksregierung unter dem Sozialisten Pedro Sánchez zu verhandeln und so eine Dreifünftelmehrheit zu sichern.

In Spanien, in den Radio- und TV-Debatten am Dienstag nach der Entscheidung fiel immer wieder der Satz vom Putsch in Robe statt in Uniform

Die Richter, die so weiterhin im Amt bleiben, sichern eine konservative Mehrheit sowohl im CGJP als auch am Verfassungsgericht. Dort hätten zwei konservative Richter, einer davon der Gerichtsvorsitzende, längst ausgetauscht werden müssen. Sie stimmten jetzt für das Debattenverbot im Senat und sichern sich so – gegen die Verfassung – einen Posten, der ihnen längst nicht mehr gehört. Die Regierungsparteien – die spanische Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) und die linke Unidas Podemos- hatten einen Befangenheitsantrag gegen die beiden gestellt. Die konservative Mehrheit am Gericht lehnte dies vor der endgültigen Abstimmung ab.

„Putsch in Robe statt in Uniform“

Die demokratische Vorgehensweise lautet normalerweise, dass Verfassungsgerichte Gesetze prüft, nachdem sie verabschiedet wurden. Dass ein Verfassungsgericht auf Antrag der Opposition ein Gesetzgebungsverfahren und eine Parlamentsdebatte stoppt, gab es so in Spanien noch nie. In den Radio- und TV-Debatten am Dienstag nach der Entscheidung fiel immer wieder der Satz vom „Putsch in Robe statt in Uniform“.

„Das ist ein schwerwiegender Vorfall. Zum ersten Mal werden die von den Bürgern gewählten, legitimen Vertreter daran gehindert, ihre Funktion der Debatte und Gesetzgebung auszuüben“, erklärte Ministerpräsident Sánchez in einer Ansprache an die Nation. Die Volkspartei wolle mit der Blockade der Erneuerung der Justiz eine Macht beibehalten, die die Urnen 2019 den Konservativen verweigerten. Das Vorgehen des Verfassungsgerichts sei nicht nur „einmalig in Spanien, sondern in Europa“, fügte der Regierungschef hinzu.

Die Sprecherin der Volkspartei im spanischen Parlament, Cuca Gamarra, wirft der Sánchez-Regierung vor, das Verfassungsgericht „in Verruf bringen“ zu wollen. Das sei „extrem gefährlich“ für die Demokratie und Ausdruck „des autoritären und autokratischen Abdriftens“ von Sánchez. Was sie verschweigt: Der Erhalt der konservativen Mehrheit im CGJP ist ihrer rechtskonservativen Partei wichtig. Denn gegen die Volkspartei hängen mehrere schwerwiegende Korruptionsverfahren an, die höchste Partei- und ehemalige Regierungsämter betreffen. Außerdem: Das Verfassungsgericht muss in den kommenden Monaten ein Urteil zum Recht auf Abtreibung treffen.

Wie es jetzt weitergeht, ist völlig offen. Der Präsident des spanischen Senats, der Sozialist Ander Gil, kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, da die Rechte der Abgeordneten beider Kammern und damit die der Bürger verletzt worden seien. Das Verfassungsgericht muss somit in den kommenden Tagen über sein eigenes Vorgehen zu Gericht sitzen.

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2 Kommentare

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  • Mit Verlaub: Das ein Verfassungsgericht ein Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung stoppt ist zwar selten, aber keinesfalls "„einmalig [...] in Europa“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einen eigenen Maßstab entwickelt:

    "Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre."

    Die 3/5 Mehrheit und vor allem deren Aufgabe sieht das spanische Verfassungsgericht wohl als eine solche Problematik, da sie eine politische Besetzung des Verfassungsgerichts durch die jeweils amtierende Mehrheit erlauben. Dadurch kann ein Gericht und deren Rechtsprechungspraxis auf Jahrzehnte geprägt werden, lange über die Politik der Besetzungsmehrheit hinaus.

    Das Beispiel des US Supreme Court zeigt hier überdeutlich, wohin eine solche einseitige politische Prägung eines Verfassungsgerichts durch einfache Mehrheiten führen kann. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht wird mit einer solchen Mehrheit gewählt sogar mit 2/3-Mehrheiten in Bundestag (50 % der Richter) und Bundesrat (50 % der Richter).

    All das um möglichst konsensfähige Kandidaten zu wählen, welche die politische Rückendeckung einer breiten Mehrheit der Parlamente und Gesellschaft besitzen.

    Die Verteidigung der höheren Mehrheiten ist also - insbesondere mit Blick auf den USSC - durchaus ihrer Sache wert.

    • @Kriebs:

      Kriebs, wo und wann in Europa stoppte denn ein Verfassungsgericht ein Gesetz mit einer einstweiligen Verfügung?



      Und wo in Europa gibt es Richter eines Generalrats der rechtsprechenden Gewalt (span. Consejo General del Poder Judicial, CGPJ), also eines leitendes Organs der Judikativen, deren Amtszeit eigentlich seit fast 4 Jahren abgelaufen ist, eben gerade weil Zwei-Dritte-Mehrheiten und die Blockadepolitik der Opposition eine Erneuerung mit mehr progressiven statt konservativen Richtern verhindert?