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Justiz in Russland„Geschenk des Schicksals“

Eine Israelin muss wegen ein paar Gramm Gras sieben Jahren in Haft. Das könnte der Schlüssel zu einem anderen Fall sein.

Gnadenlos: Russlands Präsident Wladimir Putin Foto: ap

Moskau taz | Jaffa Issachar wartet seit Monaten auf die Freilassung ihrer Tochter. Seitdem die 26jährige Naama in Russland festgenommen wurde, zog auch Jaffa vorübergehend zur Unterstützung nach Moskau. Beide sind Staatsbürgerinnen der USA und Israels ohne russische Sprachkenntnisse und ohne Verbindungen nach Russland.

Am Montag wandte sich Jaffa noch einmal mit einer flehentlichen Bitte um Begnadigung an den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Auch Israels Premierminister Benjamin Netanjahu schaltete sich ein. Auch Staatspräsident Reuven Rivlin meldete sich mit der Bitte bei Putin, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Bislang vergeblich. In der vergangenen Woche war Naama nach sechs Monaten U-Haft von einem Moskauer Gericht zu siebeneinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt worden.

Gewöhnlich werden Drogendelikte von einigen Gramm Haschisch mit einer Geldstrafe geahndet und der ausländische Delinquent danach außer Landes geschafft.

Nicht so im Falle Naama Issachars. Seit ein Spürhund auf dem Flughafen Scheremetjewo im April in einem aufgegebenen Gepäckstück Haschisch witterte, wird die Israelin wegen neun Gramms Rauschmittel wie eine gefährliche Gefangene behandelt, die sensible staatliche Interessen berührte.

Günstiges Drehkreuz

Zum Hintergrund: Die angehende Yoga-Lehrerin, Naama, wollte noch einmal zum Unterricht nach Indien reisen. Anfang des Jahres entschied sie sich für den günstigsten Flug mit Aeroflot über Moskau nach Delhi. Aeroflot versucht zurzeit, sich als günstiges Drehkreuz zwischen Europa und Asien zu empfehlen.

Beim Rückflug entdeckte der Schnüffler den Stoff in einem Rucksack, der Naama jedoch erst in Tel Aviv ausgehändigt worden wäre. Drogenhandel in Moskau wäre somit unmöglich gewesen. Nun war Moskau aber auf der Suche nach einer Lösung für einen weitaus heikleren Fall.

Seit 2015 sitzt der russische Hacker Alexei Burkow in Israel fest und wartet auf Auslieferung in die USA. Dort soll der Meisterhacker unter anderem wegen Geldwäsche, Betrugs und Hackings angeklagt werden. Interpol hatte ihn ausfindig gemacht. Er gilt als einer der talentiertesten Köpfe mit Insiderwissen. Israels Oberstes Gericht hat Burkows Auslieferung längst beschlossen.

Nur im Tausch

Moskau will die Israelin jetzt nur im Tausch gegen Burkow ziehen lassen und gibt sich überraschend viel Mühe, den Delinquenten frei zu pressen. Offiziell gilt er als gewöhnlicher Gauner, der sich ein paar Millionen Dollar widerrechtlich besorgt hatte.

Das täuscht womöglich. Denn in seiner Geburtsstadt St. Petersburg sind keine Informationen über ihn mehr erhältlich. Der Geheimdienst nahm sich inzwischen des Falls an. Offensichtlich fürchte Russland, Burkow verfüge über wichtige Informationen, die Russland schaden könnten, meint ein Anwalt in einem benachbarten Casus.

Präsident Putin soll dem russischen Außenministerium und der Botschaft in Israel überdies aufgetragen haben, die Auslieferung Burkows zu verhindern. Der russische Staatsanwalt forderte den israelischen Ex-Justizminister ebenfalls auf sich einzuschalten.

Das deutet alles auf einen Fall besonderer Wachsamkeit hin. Burkow muss attraktivstes Beutegut sein. Russische Vertreter sprachen nach dessen Festnahme in Israel 2015 indes noch von einem „politisierten“ Verfahren, das ihm in den USA drohe.

Kein koscheres Essen

Bei Jaffa Issachar sollen sich zuletzt auch israelische Freunde Burkows gemeldet haben: Naama komme frei, wenn Burkow nach Russland entlassen werde, lautete deren Botschaft.

Naama Issachar ist aus russischer Sicht ein „Geschenk des Schicksals“, meinen russische Medien. In der Haft erhält sie weder koscheres Essen noch werden jüdische Feiertage eingehalten. Schon mehren sich Stimmen aus russisch-jüdischen Gemeinden mit einem Antisemitismusverdacht.

Treffender formulierte es jedoch der israelische Umweltminister, der Landsleuten riet, „gut zu überlegen, ehe sie über Russland fliegen“. Selbst Kenntnis der Strafgesetzgebung reiche nicht immer, auch lebensweltliche Gepflogenheiten seien nicht zu missachten.

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