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Justiz in BerlinVerurteilt – nicht wegen Rassismus

Betrunkene Polizisten verprügelten einen Schwarzen, nachdem er Zivilcourage zeigte. Nun sprach ein Berliner Amtsgericht sein Urteil.

BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren. Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Nach der Schilderung des Nebenklägers Liam G. spielte sich der Vorfall folgendermaßen ab: Er habe am Morgen des 2. September 2013 im Görlitzer Park die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie einen Schwarzen verfolgten und angriffen. Daraufhin versuchten er und mehrere andere Zeugen, dem Mann zu helfen, worauf die beiden Männer Liam G. angriffen und verprügelten. Dabei sollen sie Affenlaute gemacht und die Opfer beschimpft haben. Als Umstehende die Polizei rufen wollten, zückten die beiden ihre Dienstmarke und gaben sich als Polizisten zu erkennen, schlugen jedoch zunächst weiter zu. Erst durch dazukommende Streifenpolizisten sei der Angriff beendet worden.

Die beiden Polizisten gaben vor Gericht an, sich aufgrund ihrer Trunkenheit kaum mehr an den Vorfall erinnern zu können. Sie hätten eine achtstündige Kneipentour hinter sich gehabt. Ein Blutalkoholtest nach dem Vorfall ergab einen Wert von 2,0 Promille.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, im Handeln der Polizisten keine rassistische Motivation erkennen zu können. Die zahlreich zum Prozess erschienenen UnterstützerInnen des Nebenklägers Liam G. und die Beratungsstelle für Opfer rassistischer Gewalt „Reach Out“, die den Prozess begleitet hatte, sehen das anders: In der Verhandlung sei deutlich gewesen, dass eine „sehr problematische Gleichsetzung, nämlich die von schwarzen Menschen mit Drogendealern“, ausschlaggebend für das Verhalten der Polizisten war, sagt Biplab Basu von „Reach Out“.

Dennoch begrüßte „Reach Out“ den Ausgang der Verhandlung, dass es in solchen Fällen überhaupt zu einer Verurteilung komme, sei ungewöhnlich.

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12 Kommentare

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  • Eilige Intuition

    Mit 2.0 Promille ist auch ein Polizeibeamter zwar einigermaßen betrunken, aber sicher noch Herr seiner Sinne. Und diese haben zweifelsfrei vorhandenen Rassismus freigesetzt. Der entsteht nun auch mal nicht zufällig durch Trinken. Der ist latent in einer rassistischen Birne vorhanden und wird durchs Saufen enthemmt.

    • s4xi

      @Eilige Intuition:

      Mit 2,0 ist man definitiv nicht mehr ganz zurechnungsfähig.

       

      Und das, was die da abgezogen haben, ist sowas rassistisch motiviert. Sich dann auch noch als Polizist erkennen zu geben ist imo der Gipfel. Da kann man nur noch auf ein hartes Urteil in einem Disziplinarverfahren hoffen.

      • Eilige Intuition

        @s4xi:

        Sie müssen sich schon entscheiden: Zurechnungsfähig oder nicht ("mehr ganz) zurechnungsfähig". Das heißt auch: Strafe oder nicht.

    • Jean Noire

      @Eilige Intuition:

      genau so ist das!!

    • DasNiveau

      @Eilige Intuition:

      Mit 2.0 Promille würd ich nicht mehr laufen können.

      • Eilige Intuition

        @DasNiveau:

        Deswegen fahren ja manche dann mit dem Auto.

      • Age Krüger

        @DasNiveau:

        Deshalb würden Sie wahrscheinlich auch den Einstellungstest bei der Polizei nicht bestehen.

        • Eilige Intuition

          @Age Krüger:

          ***undumphall ;-)))

  • Stefan Mustermann

    Was much noch passieren, damit endlich eine Reform bei dr Polizei in die Wege geleitet wird?

    • Gerda Fürch

      @Stefan Mustermann:

      Irrtum, Herr Mustermann! Eine Reform wird es nicht geben, weil dabei die Gewerkschaft der Polizei mitbestimmen darf und wird. Solche selbstherrlichen Polizisten sind nämlich zahlende Gewerkschaftsmitglieder der Polizei!

       

      Ich bin gewiß gewerkschaftsfreundlich eingestellt, aber um d i e s e Gewerkschaft mache ich immer einen ganz, ganz, ganz großen Bogen. Mit diesen Polizeitypen, ja, Typen , will ich nichts, wirklich nichts zu tun haben!

       

      Liebe taz, bitte mal die Gewerkschaft der Polizei in Berlin unter die Lupe nehmen, nicht nur in Sachen der NSU!

       

      Doch gegen die Berliner Kriminalpolizei in Fällen des Kindesmißbrauchs und von Sexualdelikten habe ich nichts einzuwenden! Dort gibt es sehr fähige, kompetente, einfühlsame, intelligente Beamten.

       

      Das eventuelle Disziplinarverfahren gegen diese beiden Polizisten wird sehr milde ausfallen oder letzten Endes eingestellt! Obwohl sie durch ihren Alkoholkonsum, das Einprügeln auf das Opfer, zücken der Polizeimarke tatsächlich

      ihre wahre Denke offenbart haben. Der Staatsanwalt hat die beiden durchschaut. Zudem gab es genügend mutige und aussagebereiten Zeugen. Die Richterin? Die Zeugenaussagen konnte sie nicht ignorieren. Merkwürdige Frau.

       

      Was ist denn eigentlich aus der Berliner Initiative "Bürger beobachten die Polizei" geworden?

  • aujau

    Und wieder wird Alkoholrausch als Ausrede benutzt, um Strafmilderung zu bekommen. Kommt mir irgendwie bekannt vor...

  • 3618 (Profil gelöscht)

    Ach, und Affenlaute von sich zu geben, wenn man Schwarze vor sich hat, ist nicht rassistisch??!

    Diese Zivilbullen glauben wohl, sie haben einen Freiafahrtschein zur Gewaltanwendung qua Amt, das aber niemand erstmal erkennt, weil ja zivil.

    Ich hatte auch mal so einen Vorfall beobachtet mit Zivilpolizisten, der mir diese Leute in höchstem Maße suspekt macht.