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Juristische Krawall-AufbereitungDie 1.-Mai-Randale vor Gericht

Nach den Ausschreitungen am 1. Mai wurden bislang 14 Festgenommene verurteilt. Neben Bewährungsstrafen müssen einige länger in den Knast.

Die Steinewerfer vom 1. Mai stehen nun vor Gericht Bild: REUTERS

Es war der gewalttätigste 1. Mai seit Jahren, nun folgt die juristische Aufarbeitung. In diesen Wochen stehen jene Personen vor den Berliner Gerichten, die rund um den 1. Mai festgenommen worden waren. 289 Festnahmen zählte die Polizei an diesem Tag, 59 von ihnen kamen zeitweilig in Untersuchungshaft, einige sitzen dort bis heute.

Schon aus der "Revolutionären 18-Uhr-Demonstration" heraus flogen am 1. Mai Flaschen und Steine auf Polizisten, in den Abendstunden setzten sich Ausschreitungen um das Kottbusser Tor fort. Am Ende flogen gar zwei Molotowcocktails. Die Polizei meldete 479 verletzte Beamte - so viele wie seit 2004 nicht und viermal so viele wie im Vorjahr. Auch die Zahl der Festgenommen bedeutet einen deutlichen Anstieg gegenüber den 139 Gewahrsamnahmen 2008.

Laut Simone Herbeth, Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, wurde bis heute gegen 92 Festgenommene Anklage erhoben. 14 Personen seien verurteilt. Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte berichtet, dass die bisher erteilten Strafen "zwischen einer Woche Dauerarrest und über drei Jahren Haft" gelegen haben. Meistens seien Bewährungsstrafen ausgesprochen worden. Waren Angeklagte vorbestraft, zeigten sich die Richter hart: Ein 30-Jähriger wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt (siehe unten). Am vergangenen Mittwoch bekam ein 27-jähriger arbeitsloser Schlosser für einen Flaschenwurf auf einen Polizisten eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren - auch als "deutliches Zeichen an jene, die meinen, sie hätten an diesem Tag einen Freibrief", wie es im Urteil heißt.

Die CDU begrüßt die hohen Haftstrafen. "Der 1. Mai war gewalttätiger in diesem Jahr, darauf muss auch mit härteren Strafen reagiert werden", so der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner. Künftig sollte sogar noch strikter geurteilt werden, um eine Abschreckung für andere Randalierer zu erzielen, findet er. Auch aus dem Berliner Innensenat heißt es, dass bisher "angemessen" geurteilt wurde. Eine weitere Strafverschärfung für 1.-Mai-Täter lehne Innensenator Ehrhart Körting (SPD) aber ab, so dessen Sprecherin.

In der linken Szene werden die Prozesse dagegen harsch zurückgewiesen. "Mit diesen völlig überzogenen Urteilen soll bloß Protest diskreditiert werden", so Lars Laumeyer von der Antifaschistischen Linken Berlin. Mit dem "Wegknasten" würden sich Politik und Justiz eine Auseinandersetzung mit den sozialen Ursachen der 1.-Mai-Proteste sparen. Es sei ein Zeichen, dass keine autonomen "Politkkader" vor Gericht stünden, sondern "einfache Bürger", so Laumeyer.

Tatsächlich waren nur 12 der 289 Festgenommenen der Polizei als Linksextremisten bekannt. Für Körting zeigt das, dass die Steinewerfer überwiegend nicht diejenigen sind, die ein politisches Anliegen haben. "Viele Randalierer ließen sich am 1. Mai von einem bestimmten Klima animieren", so seine Sprecherin. Für die Linke-Abgeordnete Evrim Baba beweisen die Prozesse, dass die linke Szene vor und nach dem 1. Mai "falsch als Gewaltmacher abgestempelt und kriminalisiert" wurde.

Weitere drastische Strafen drohen vier Jugendlichen. Sie hatten am 1. Mai Molotowcocktails auf Polizisten geworfen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei von ihnen, einen 17-jährigen und einen 19-jährigen Schüler, Anklage wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Körperverletzung vor der Jugendkammer des Landgerichts erhoben. Der von ihnen geworfene Molotowcocktail war vor den Polizisten zerschellt, hatte aber eine unbeteiligte Frau getroffen und schwer verletzt. "Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest", so die Gerichtssprecherin. Die Schüler schweigen beziehungsweise bestreiten die Tat.

Noch nicht ermittelt ist der Täter, der in der 1.-Mai-Nacht vom Neuen Kreuzberger Zentrum eine brennbare Flüssigkeit auf Polizisten geschüttet hatte. Die drei getroffenen Beamten blieben unverletzt. Die Polizei sucht mit einem Phantombild nach einem Jugendlichen, der wie ein 12- bis 14-Jähriger aussehen soll. Aktuell verhandelt wird gegen Cristian P. aus Rom. Der 29-Jährige soll am 1. Mai 17 Flaschen auf Polizisten geworfen haben.

Pikant wird die Verhandlung am 6. Oktober: Dann steht ein Bundespolizist vor Gericht, der sich privat in Kreuzberg aufhielt. Der 24-Jährige soll kurz vor Mitternacht drei Steine auf seine Kollegen geworfen haben. Ihm werden schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Polizist ist vom Dienst suspendiert.

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3 Kommentare

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  • M
    max

    es stimmt immer wieder traurig, wenn so absurde zahlen, wie die angaben zu den verletzten polizistinnen und polizisten einfach so nachgeplappert werden, allzumal von der taz. wir wissen doch nicht erst seit heiligendamm, dass die polizeipressestelle lügt und übertreibt, dass sich die balken biegen.

    hat sich die taz mal die mühe gemacht nachzufragen, welcher art denn die verletzungen dieser unzähligen verletzten polizistinnen und polizisten waren? das wäre ernsthaft interessant. ich könnte wetten, dass ergebnis gibt anlass zum lachen.

  • U
    UweRietmöller

    Na, Seelensammler, finden Sie nicht dass Sie da übertreiben?

    Muss man denn gleich verbal über die Stränge schlagen? Warum nennen Sie die kleinen Albereien, die (wir denken an die sympathische Heimwerkergemeinschaft Hamas) "selbstgebastelten" Brandsätze gleich Straftaten?

    Ein böses Wort, dass nur den wirklichen Verbrechen vorbehalten sein sollte.

  • S
    Seelensammler

    Merkwürdig ruhig im Kommentarbereich, wenn es um linksextremistische Straftaten geht.