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Junge Christin in PakistanBlasphemie-Verfahren eingestellt

Ein geistig behindertes Mädchen wurde wegen Gotteslästerung ins Gefängnis gesperrt. Nun stellt das Gericht fest: Die Vorwürfe sind haltlos.

Rimsha Masih nach ihrer Freilassung auf Kaution im September. Bild: dpa

ISLAMABAD dpa | Aus Mangel an Beweisen hat ein pakistanisches Gericht ein umstrittenes Blasphemie-Verfahren gegen eine junge geistig behinderte Christin eingestellt. „Der Hohe Gerichtshof in Islamabad hat alle Vorwürfe gegen meine Mandantin verworfen“, sagte der Anwalt der Jugendlichen, Tahir Naveed Chaudhry, am Dienstag.

Die etwa 14 Jahre alte Rimsha Masih war Mitte August in der Hauptstadt festgenommen und nach drei Wochen Haft auf Kaution freigelassen worden. Sie war angeklagt worden, Koran-Seiten verbrannt zu haben. Das Verfahren nahm eine überraschende Wendung, als die Polizei einem Imam aus der Nachbarschaft der Familie vorwarf, die beschädigten Seiten in die Tasche des Mädchens geschmuggelt zu haben.

Vermutet wurde, dass der Imam Christen aus dem Armenviertel vertreiben wollte. Nach der Festnahme des Mädchens flohen die meisten Christen aus Angst vor Übergriffen von Muslimen aus dem Stadtteil. Der Imam streitet die Vorwürfe ab. Er wurde festgenommen, dann aber auf Kaution freigelassen, nachdem einige Belastungszeugen Aussagen zurückzogen.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Masih kann vor dem Verfassungsgericht angefochten werden. Masih und ihre Familie halten sich unter dem Schutz der Regierung an einem unbekannten Ort auf. Die Festnahme des Mädchens hatte international, aber auch unter muslimischen Klerikern in Pakistan für Proteste gesorgt. Die Minderjährige hat nach ärztlicher Diagnose eine Lernbehinderung.

Zwei Todesurteile wegen Blasphemie

Am vergangenen Donnerstag hatte ein pakistanisches Gericht erstmals seit zwei Jahren wieder ein Todesurteil wegen Blasphemie verhängt. Verurteilt wurde ein Mann, der im März vergangenen Jahres festgenommen worden war, weil er angeblich den Propheten Mohammed verunglimpft hatte. Zuvor war im November 2010 die Christin Asia Bibi wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden. Sie ist seitdem inhaftiert. Ihr Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Papst Benedikt XVI. setzte sich erfolglos für ihre Freilassung ein.

Zwar wurde in Pakistan bisher kein Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht. In seiner jetzigen Form wurde das Blasphemie-Gesetz 1986 vom Militärdiktator Muhammad Zia ul-Haq eingeführt.

Islamisten laufen Sturm gegen eine Änderung des Gesetzes, das sie für gottgemacht halten. Das umstrittenes Gesetz verbietet die Beleidigung jeder Religion, wird aber in der Praxis nur bei angeblicher Herabsetzung des Islam angewandt.

Im vergangenen Jahr waren der Minister für Minderheiten - der einzige Christ in der Regierung - und der Gouverneur der Provinz Punjab ermordet worden. Beide hatten das Gesetz kritisiert, das oft missbraucht wird, um persönliche Gegner anzuschwärzen. Religiöse Minderheiten und liberale Muslime fordern einen besseren Schutz vor Missbrauch des Gesetzes. Christen stellen weniger als zwei Prozent der mehr 180 Millionen Pakistaner.

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3 Kommentare

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  • A
    @arribert

    Sie müssen sich mit jedem Irren auf Augenhöhe unterhalten.

    Oder Sie unterhalten sich gar nicht.

    Dann können Sie ihn z.B. anbrüllen und sich toll fühlen, weil Sie nicht irre sind.

    Immer in der Hoffnung freilich, daß Ihnen nicht jemand das Gegenteil beweist.

    Aber wenn Sie sich unterhalten wollen, müssen Sie das auf Augenhöhe tun.

  • H
    Humankapital

    @arribert

    Sie sollten genauer lesen, denn das Gesetz soll nicht VON, sondern FÜR Gott gemacht sein, also ein Gesetz, das Gott vor Beleidigungen schützt. Wenn man davon ausgeht, dass es wirklich einen Gott gibt, dann ist das durchaus korrekt.

  • A
    arribert

    Gesetze gottgemacht? Müssen wir uns mit solchen Irren echt auf Augenhöhe unterhalten? Der ganze Religionsgründungskram ist auf allen Seiten Jahrtausende her und wir haben immer noch die Spätfolgen zu tragen.