Jobcenter in der Kritik: Mangelhafte Betreuung
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern. Im Vordergrund steht vor allem die Ineffizienz der Förderprogramme.
Ein Sprecher des Bundesrechnungshofs sagte, der Prüfbericht, über den die Süddeutsche Zeitung zunächst berichtete, sei noch vorläufig. Die endgültige Fassung solle bis Jahresende feststehen.
Dem SZ-Bericht zufolge sind nach Einschätzung der Prüfer die Förderprogramme „oft nur zufällig erfolgreich“. Die „mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten“ seien „oft nutzlos“, kritisierte der Rechnungshof. Diese Mängel seien „ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben“.
Die amtlichen Kontrolleure hatten dem Bericht zufolge Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. Sie hätten dabei auch festgestellt, dass in 39 Prozent der Fälle die Ergebnisse der Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert worden seien. Die Fachkräfte in den Jobcentern hätten dabei zentrale Vorgaben der Bundesagentur oder interne Weisungen der Kommunen missachtet, kritisierten sie.
Mangelnde Anpassung im IT-System
In dem Bericht wird außerdem kritisiert, dass bei gut jedem dritten Fall der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden sei, die Strategie für eine Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. So sei in vielen Fällen vor Programmende nicht mit den Teilnehmern darüber gesprochen worden, wie es weitergehen könnte. Defizite bei diesem „Absolventenmanagement“ hatte die Bundesagentur laut SZ bereits 2014 in einer internen Untersuchung festgestellt.
Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sagte, es gebe tatsächlich Mängel. Diese bezögen sich aber nur auf die Dokumentation in den Jobcentern vor Ort. „Eine fehlende Dokumentation ist nicht zwingend ein Hinweis, dass es in der Integration mangelt.“ So sei in einem gerügten Fall einer erfolgreich weitergebildeten Frau, deren Profil diese Weiterbildung nicht berücksichtigte, die Betroffene erfolgreich in einen qualifizierten Job vermittelt worden. Die Jobcenter würden aber nun bereits seit Monaten auf die Dokumentationspflichten hingewiesen.
Auch eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums führte die Mängel nicht auf eine fehlerhafte Integration zurück, sondern auf eine zum Teil mangelnde Anpassung im IT-System. „Das wurde abgestellt“, sagte die Ministeriumssprecherin.
Dagegen forderte die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer Konsequenzen aus den Befunden. „Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob Arbeitssuchende gut betreut werden oder nicht.“ Dafür seien allerdings andere Rahmenbedingungen in den Jobcentern notwendig.
Die Beschäftigten müssten sich derzeit um erheblich mehr Arbeitssuchende kümmern, als es die offiziellen Betreuungsschlüssel aussagten, erklärte Pothmer. Schuld daran sei eine strukturelle Unterfinanzierung der Jobcenter. Erforderlich seien nun individuelle Integrationsstrategien, die kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst werden müssten.
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