Jerzy Montag über Fall Oury Jalloh: „Keine zweite Anklage“
Der Grüne Jerzy Montag ist in Sachsen-Anhalt Sonderermittler im Fall des toten Oury Jalloh. Große Hoffnung für neue Ermittlungen hat er nicht.
taz: Herr Montag, das Oberlandesgericht Naumburg hat am Donnerstag entschieden: Es wird keinen neuen Prozess im Fall Oury Jalloh geben. Können Sie das nachvollziehen?
Jerzy Montag: Die Entscheidung war zu erwarten. In mehr als 99 Prozent aller Fälle scheitern solche Klageerzwingungsanträge.
Warum?
Die Antragsteller müssen die gleiche Arbeit leisten wie ein Staatsanwalt, der eine Anklageschrift schreibt. In diesem Fall hieße das: Wer genau wird wegen Mordes an Oury Jalloh beschuldigt? Es muss ein Name genannt und genau dargelegt werden, wie sich die Tat abgespielt hat und wie sie bewiesen werden soll. Sie können sich vorstellen, dass das sehr schwierig ist.
Es sind ja 2017 konkrete Beamte als potenziell Mordverdächtige von dem Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann genannt worden, bevor ihm der Fall entzogen wurde.
Ich kenne die Akten noch nicht. Ein Teil der Polizisten ist aber für ein zweites Verfahren gesperrt. Sie sind ja schon in einem früheren Verfahren freigesprochen beziehungsweise verurteilt worden.
Da ging es aber um andere Vorwürfe; diese Verfahren gingen davon aus, dass Jalloh sich selbst angezündet hätte.
Trotzdem ist es derselbe Lebenssachverhalt. Egal was zutage kommt, gegen diese Polizisten kann es keine zweite Anklage mehr geben.
Halten Sie das für befriedigend?
Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, den wir ansonsten auch hochhalten.
Sie und der zweite Sonderermittler mussten das Naumburger Urteil abwarten, bevor Sie Ihre Arbeit für den Rechtsausschuss des sachsen-anhaltischen Landtags aufnehmen konnten. Was werden Sie jetzt tun?
Zunächst mal: Was wir nicht tun werden, ist die Richtigkeit der juristischen Entscheidungen überprüfen. Denn wir dürfen nur das, was auch das Parlament darf. Und das überprüft ja nicht die Justiz, denn die ist unabhängig. Unser Job ist die Überprüfung des Handelns der Exekutive. Wir schauen, ob gegen Vorschriften verstoßen wurde oder sonstige Fehler begangen wurden.
Wie gehen Sie dabei vor?
Zuallererst sichten wir die gesamten Akten. Die liegen derzeit größtenteils in Magdeburg und harren darauf, dass wir uns auf sie stürzen.
Haben Sie weitere Ermittlungsmöglichkeiten, außer das Studium der Akten?
Ich habe Wert daraufgelegt, dass wir auch mit Auskunftspersonen sprechen können. Anfangs war das nicht vorgesehen.
Und das ist nun möglich?
Ja. Jetzt kann ich bei der Landesregierung den Wunsch äußern, mit bestimmten Personen eventuell zu sprechen.
Eventuell?
Ob das erfüllt wird, weiß ich nicht, denn es handelt sich zum Teil um Beamte, und die brauchen eine Aussagegenehmigung. Die Landesregierung kann die aber verweigern. Eine Aussage erzwingen kann nur ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.
72, war von 2002 bis 2013 Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Mit dem früheren langjährigen Münchner Generalstaatsanwalt, dem konservativen Manfred Nötzel, wurde er Mitte 2018 berufen,
den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt dabei zu unterstützen die Jalloh-Akten zu begutachten. Sie sollen die Funktion von Sonderermittlern einnehmen, aber nicht diese Bezeichnung erhalten, darauf legte die CDU Wert – sie fürchtete offenbar, dies könnte sonst als Zeichen des Misstrauens gegen die Justiz gewertet werden. Die Linken hatten statt der Berater einen mit weitgehenderen Rechten ausgestatteten Untersuchungsausschuss gefordert.
Den wollte die Koalition ja nicht. Einen entsprechenden Vorstoß der Linken hatten CDU, SPD und Grüne abgelehnt.
So ist es. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man uns die Arbeit so schwermacht. Ich gehe davon aus, dass unsere Gesprächswünsche erfüllt werden.
Kommen für Sie nur Polizisten für eine Vernehmung in der Sache in Frage?
Wer denn sonst?
Zum Beispiel der Arzt, der damals Jalloh im Gewahrsam untersucht hat.
Dass muss man im Einzelnen klären. Wenn das ein niedergelassener Arzt war, der von der Polizei hinzugezogen wurde, könnte er ein Gespräch ausschlagen. Aber jetzt ist nicht der Zeitpunkt für solche Spezialitäten. Ich muss schauen: Wo liegen meine Arbeitsräume, wie sind sie technisch ausgestattet? Ob ich irgendeinen Arzt vernehme, entscheide ich später.
Wie lange wird Ihre Untersuchung dauern?
Vertraglich vereinbart sind sechs Monate. Dann erstatten wir den Bericht für den Rechtsausschuss des Landtags.
Wird der öffentlich gemacht?
Meines Wissens sind keine Aktenteile geheim. Heißt, dass wir den Bericht höchstwahrscheinlich auch nicht als geheim stempeln. Was der Rechtsausschuss damit macht, ist seine Sache. Ich kann mir aber vorstellen, dass dem sachsen-anhaltischen Parlament daran liegt, dass der Bericht veröffentlicht wird.
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