Japans Urteil zur queeren Ehe: Der lange Weg zu weniger Druck

Ein Gericht sieht die fehlende Möglichkeit zur Ehe jetzt als verfassungswidrig an. Für queere Japaner ist es ein Etappensieg.

Anwälte der Kläger und Unterstützer halten Regenbogenflaggen und ein Transparent mit der Aufschrift: "Verfassungswidriges Urteil" vor dem Bezirksgericht Sapporo hoch

Demo der japanischen LGBT-Community vom dem Gericht in Sapporo am Mittwoch Foto: Yohei Fukai/ao

Den Rückstand bei der Akzeptanz von LGBT-Menschen holt Japan seit einigen Jahren auf. Inzwischen haben sich mehrere Bürgermeister und Abgeordnete beider Geschlechter offen zu ihrer Homosexualität bekannt, ohne dass die Wähler sich von ihnen abgewandt hätten. Viele Städte und Gemeinden erkennen gleichgeschlechtliche Partnerschaften an, damit die Paare im Alltag weniger diskriminiert werden. Und vor knapp zwei Jahren brachte die Opposition einen Gesetzentwurf für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ein.

Durch all diese Maßnahmen ist das gesellschaftliche Bewusstsein für die Probleme der LGBT-Community in Japan langsam gewachsen. Dem Trend konnte sich auch das Gericht in Sapporo nicht entziehen, als es jetzt das Nichtvorhandensein der Möglichkeit einer Homo-Ehe als verfassungswidrige Ungleichheit wertete.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind eigentlich gut. Der christliche Moralkodex schlug in Japan nie Wurzeln, auch wenn die Gesellschaft durch die Amerikanisierung nach dem verlorenen Weltkrieg sexuell verklemmter wurde. Gleichgeschlechtliche Liebe verstößt gegen kein Gesetz, es gibt kein Verbot und keine Strafen. Doch Japan ist eine sehr konformistische Gesellschaft, in der Abweichungen von sozialen Einheitsnormen nur geduldet werden, wenn sie die Mehrheit nicht stören. Diesen Druck empfinden viele LGBT-Japaner als so hoch, dass sie im Verborgenen bleiben oder gar das Land verlassen.

Von der Tolerierung individueller Sexualität bis zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ist es ein weiter Weg. Hier ist das Urteil als historischer Etappensieg zu werten. Allerdings kritisierte die Richterin nicht den Ehe-Verfassungsartikel, sondern dass die Regierung nicht handelt. Juristisch steht ihr Urteil eher auf schwachen Füßen. Falls der Oberste Gerichtshof es jedoch bestätigen sollte, wird die rechtskonservative Regierungskoalition ihre Ablehnung einer gleichgeschlechtlichen Ehe tatsächlich überdenken müssen.

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Volontariat beim NDR. War Hörfunk-Korrespondent in Berlin während der deutschen Einheit. Danach fünf Jahre als Südasien-Korrespondent in Neu-Delhi. Berichtet seit 2001 aus Tokio über Japan und beide Koreas.

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