Italiens Asylpolitik: Albanien stimmt Abkommen zu

Das Parlament des osteuropäischen Nicht-EU-Staats gibt grünes Licht: Künftig darf Italien in Albanien Geflüchtetenlager errichten und Asylanträge prüfen.

Hoher Wellengang: Migranten sitzen in einem Holzboot im Mittelmeer

Migrationsdeal zwischen Albanien und Italien steht: Diese Flüchtenden würden in Zukunft nach Albanien gebracht werden Foto: Francisco Seco/dpa

TIRANA dpa/rtr | Albaniens Parlament hat am Donnerstag das Migrationsabkommen mit Italien ratifiziert. Damit ist der Weg frei dafür, dass Italien auf albanischem Territorium Flüchtlingslager einrichtet. Dorthin werden den Plänen zufolge Menschen gebracht, die von den italienischen Behörden auf hoher See an Bord genommen wurden. In den von Italien betriebenen Zentren werden dann ihre Asylanträge geprüft und, wenn nötig, schnelle Rückführungen ermöglicht. Der Plan wird von Menschenrechtlern kritisiert.

Zur ersten Aufnahme soll demnach ein Zentrum in der Hafenstadt Shengjin an der Adria dienen. Dort soll es die ersten medizinischen Untersuchungen sowie die erste Prüfung geben. Von dort sollen die Menschen dann in ein Zentrum in Gjader gebracht werden, das Platz für etwa 3.000 Menschen bietet. Italien verwaltet die Zentren und ist für die Sicherheit darin zuständig. Albanien unterstützt die Behörden bei der äußeren Sicherheit, wie italienische Medien berichteten.

Italiens Abgeordnetenkammer – die größere der zwei Parlamentskammern – hatte das Abkommen vor drei Wochen gebilligt. Es basiert auf einer im November unterzeichneten Absichtserklärung der ultrarechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit Albaniens Regierungschef Edi Rama.

Die Opposition in Tirana hatte zunächst versucht, das Gesetz mit einer Klage vor dem albanischen Verfassungsgericht mit dem Argument zu stoppen, dass damit Territorium und Staatsgewalt an ein anderes Land übertragen würden. Das Verfassungsgericht hatte die Klage im vergangenen Monat zurückgewiesen. Die EU-Kommission hatte erklärt, die italienischen Pläne würden nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen.

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