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Israels Oberstes GerichtKrankes Kind aus Gaza darf in Israel behandelt werden

Einem Kind aus Gaza war der Zutritt nach Israel für eine Krebsbehandlung verweigert worden. Jetzt hat das Oberste Gericht anders entschieden.

Mohammeds darf nun gerettet werden, aus den Trümmern, die einst Stadt waren Foto: Abdel Kareem Hana/ap/dpa

Ein Kind im Kindergartenalter, schwer krank, dem eine lebensrettende Behandlung von Politikern und Gerichten verweigert wird: Mohammeds Geschichte hat hohe Wellen geschlagen. In den palästinensischen Gebieten, seiner Heimat, in Israel – und selbst in Deutschland. Doch jetzt gibt es eine positive Wende.

Der fünfjährige Mohammed ist schwer krank. Er leidet an einer aggressiven Krebsform. Da, wo Mohammed herkommt, in Gaza, ist die nötige medizinische Infrastruktur bereits vor dem Krieg nicht vorhanden. Das Kind wird 2022 mit seiner Mutter nach Ramallah im Westjordanland verlegt. Hier therapieren ihn die Ärzte so gut wie sie können, stoßen aber irgendwann an ihre Grenzen. Das Kind braucht eine Knochenmarktransplantation und eine Antikörper-Immuntherapie.

Eine solche Behandlung ist in Israel verfügbar, die Ärzte empfehlen eine Verlegung nach Ramat Gan, anderthalb Stunden Autofahrt entfernt. Dort ist die Klinik Tel Hashomer bereit, das Kind aufzunehmen. Doch das Jerusalemer Gericht blockiert die Überfahrt. Der zuständige Richter bezieht sich unter anderem auf die Entscheidung von Verteidigungsminister Israel Katz, die allen Ga­za­ne­r*in­nen nach dem Massaker des 7. Oktober 2023 Zutritt nach Israel verbietet. Individuelle Bedenken gegen die Mutter oder sonstige Familienmitglieder hatte es nicht gegeben.

Darüber hatte die taz vor anderthalb Monaten berichtet. Viele Briefe von besorgten Le­se­r*in­nen erreichten anschließend die Redaktion. Manche waren empört, andere wollten irgendwie helfen. Doch jetzt kommt die gute Nachricht: Israels Oberstes Gericht hat das Urteil gekippt und die Verlegung des Kindes genehmigt. Die israelische Menschenrechtsorganisation Gisha hatte sich hinter den Fall geklemmt und ist vor die höchste Instanz gezogen. Mit Erfolg.

Die Regierung blieb hart

Nach Angaben der NGO hat das Gericht zunächst versucht, den Minister zum Umdenken zu bewegen. Ausschlaggebend war offenbar der Brief eines Mediziners, in dem dieser den dringenden Bedarf einer Behandlung in Israel und die Risiken fürs Leben des Jungen attestierte. Doch die Bemühungen der Ju­ris­t*in­nen scheiterten, die Regierung weigerte sich. Daher hat das Oberste Gericht beschlossen, das Urteil des Bezirkstribunals zu annullieren. Eine „Ausnahme in der Ausnahme“.

Auf Nachfrage der taz äußerte sich die Justizbehörde nicht zu dem Fall. Die Mutter des Kindes antwortet auf die Frage, ob sie sich über das Urteil freue: „Ja, ja!“ Lange hat sie um das Leben ihres Sohnes gebangt, nachdem der Vater des Kindes selbst an Krebs gestorben war. Sie bestätigt, dass sie sich mit Mohammed bereits im israelischen Krankenhaus befindet.

Die NGO Gisha schreibt, sie begrüße die Entscheidung, könne aber „nicht die Tatsache ignorieren, dass der israelische Staat über sechs Monate lang ein krankes Kind daran hindern konnte, lebensrettende Versorgung zu erhalten“.

Für Mohammed ist es immerhin ein kleiner, großer Sieg. Jetzt ist es an dem Fünfjährigen und den Ärz­t*in­nen allein, den Kampf gegen die Krankheit zu gewinnen.

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