Israel und die BDS-Bewegung: Boykottfreunde werden abgewiesen
Die Knesset beschließt ein Gesetz. Es soll ausländischen Anhängern und Befürwortern der BDS-Bewegung den Besuch des Landes verwehren.
Der Abgeordnete Roy Folkman von der politisch im Zentrum angesiedelten Partei Kulanu hat den Entwurf in die Debatte eingebracht. In den vergangenen Jahren, so begründete er, habe sich der Aufruf zum Boykott gegen Israel verstärkt. Es sei fast so, „als sei dies eine neue Front im Kampf gegen Israel“. Man sei keineswegs grundsätzlich gegen „legitime Kritik“, betonte der Vorsitzende des parlamentarischen Innenausschusses David Amsalem von der Regierungspartei Likud, aber „wer mich erniedrigt, den lass ich nicht bei mir ein“.
Das Gesetz umfasst nicht nur Israel, sondern auch die „Gebiete unter israelischer Kontrolle“, also die Siedlungen in den Palästinensergebieten. Besonderer Dorn im Auge ist Israels Politikern die Bewegung „Boykott, Deinvestition und Sanktionen“, kurz BDS, die nach dem Beispiel der Anti-Apartheid-Kampagne in Südafrika Israel unter Druck zu setzen versucht und ein Ende der Besatzung in den Palästinensergebieten erzwingen will.
Die 2005 gegründete Bewegung genießt vor allem in den USA, Großbritannien und in Frankreich großen Zulauf. Für die EU steht zwar ein Boykott Israels außer Frage. Dennoch beschloss die EU im November 2015 eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Produkte aus den Siedlung, was in Israel schweren Unmut auslöste. Israels Energieminister Yuval Steinitz sprach damals von „verstecktem Antisemitismus“.
Tatsächlich machen die in den Siedlungen hergestellten Produkte nur rund ein Prozent des gesamten israelischen Exportvolumens aus. Dan Catarivas, Direktor der Abteilung für Handel und internationale Beziehungen beim israelischen Industriellenverband, meint, dass der Export nach Europa sogar noch wachse. Wenn es ein Problem gibt, so sagte er auf telefonische Anfrage, „dann ist es der starke Schekel“, der israelische Waren verteuere. Die Produkte aus den Siedlungen „spielen beim Export keine Rolle“.
Unterschiede zwischen Israel und der Besatzung
Nichtsdestotrotz zogen mehrere große Firmen, darunter der Weinhersteller Barkan sowie die auch in Deutschland bekannte Firma SodaStream, mit ihren Produktionsstätten aus dem Westjordanland nach Israel um. Härter vom Anti-Israel-Boykott der BDS-Bewegung betroffen ist die Unterhaltungsbranche. Zahlreiche Künstler verweigern den Auftritt in Israel, allen voran Roger Walters, der in einem Radiointerview betonte, dass sich sein Protest „nicht gegen das israelische Volk, nicht gegen die Juden noch das Judentum“ richte. Wenn Israel sich nur für Gleichberechtigung und Demokratie einsetze „ohne Apartheid oder Rassismus, der die Gesellschaft befällt, dann werde ich hinfahren und ,The Wall' spielen.“
Nach Ansicht der Abgeordneten Tamar Zandberg von der linksliberalen Meretz spielt die Gesetzesreform der BDS-Bewegung geradezu in die Hände. Sie unterscheide nämlich – genau wie BDS – nicht zwischen Israel und der Besatzung. „Was die Gesetzesreform sagt, ist: Israel ist die Besatzung, und die Besatzung ist Israel.“ Der Abgeordnete Dov Khenin von der arabisch-antizionistischen Vereinten Liste wundert sich, wer jetzt überhaupt noch Israel besuchen wird. „Wer ist denn heute nicht gegen die Siedlungen?“ Die Botschaft der Gesetzesreform besage, „wenn die Welt Israels Politik ablehnt, dann werden wir die Welt verbannen“.
Für israelische Staatsbürger gilt schon seit ein paar Jahren ein Gesetz, dass den Aufruf zum Boykott mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 10.000 Euro bestraft. Die Autorin und Menschenrechtsaktivistin Ilana Hammerman hielt das nicht davon ab, Ende Januar in der liberalen Tageszeitung Ha’aretz„Israelis, die zum Friedenslager gehören, und die internationale Gemeinschaft“ zum Boykott Israels zu motivieren.
Unter der Überschrift „Warum ich, eine stolze Israelin, möchte, dass die Welt uns boykottiert“, protestierte die Aktivistin Hammerman gegen den Staat, der „mein grundlegendes Recht, meinem Gewissen entsprechend zu leben, nicht respektiert“. Bislang, so sagt sie, sei sie nicht dafür belangt worden.
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