Iranerin mit Studienabsicht: Deutschland darf Visum verweigern
Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Sanktion. Die Iranerin hatte ein Stipendium der TU Darmstadt für ein Studium von Sicherheitstechnologien.
Im konkreten Fall ging es um eine Iranerin, die Informationstechnologie an einer iranischen Universität studiert hatte, die wegen ihres Engagements im militärischen Bereich von Sanktionen der EU betroffen ist.
Die Frau hatte ein Stipendium für ein Promotionsstudium an der Technischen Universität Darmstadt angeboten bekommen, bei dem es um die Sicherheit mobiler Systeme gehen sollte. Sie erhielt jedoch kein Einreisevisum, weil die Behörden die „missbräuchliche“ Nutzung der erworbenen Kenntnisse befürchteten.
Der EuGH entschied, die nationalen Behörden dürften die Einreise verweigern, wenn sie fürchteten, die erworbenen Kenntnisse könnten später zu Zwecken eingesetzt werden, die die Sicherheit gefährdeten. Solche Zwecke seien die Verschaffung vertraulicher Informationen in westlichen Ländern, interne Repression oder allgemein Menschenrechtsverletzungen.
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