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Internationales StrafgerichtFreies Geleit für Netanjahu?

Der kommende Kanzler Friedrich Merz will internationales Recht umgehen bei einem Besuch des israelischen Präsidenten in Deutschland.

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu bei seinem Besuch des Mahnmals Gleis 17 am Bahnhof Grunewald in Berlin Foto: Filip Singer/epa

Freiburg taz | Wahlgewinner Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, er werde Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu nach Deutschland einladen – und dafür sorgen, dass dieser dabei nicht verhaftet wird. Rechtlich ist diese Ankündigung irrelevant, denn Merz hat noch kein Staatsamt inne, formal ist er noch Kanzlerkandidat.

Politisch hat Merz’ Aussage aber Sprengkraft und dürfte die Koalitionsverhandlungen belasten. Denn der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im November Haftbefehl gegen Netanjahu und Israels Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant erlassen. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden für Kriegsverbrechen und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Krieg gegen die Hamas im Gazastreifen verantwortlich sind. Unter anderem wird ihnen das Aushungern der Zivilbevölkerung vorgeworfen.

Der Haftbefehl ist für alle 124 Vertragsstaaten des IStGH verbindlich, also auch für Deutschland. Zwar ist Israel kein Vertragsstaat. Der IstGH ist aber zuständig, weil Palästina das Römische Statut des Gerichtshofs ratifiziert hat und die mutmaßlichen Taten auf palästinensischem Boden verübt wurden.

Merz will „Mittel und Wege“ finden

Netanjahu hatte Merz nach seinem Wahlsieg angerufen. Dabei habe Merz ihn eingeladen, verkündete zunächst Netanjahus Büro. Merz bestätigte das am Montag. Er habe Netanjahu in dem Telefonat zugesagt, dass er für den Fall eines Besuchs „Mittel und Wege“ finden werde, „dass er Deutschland besuchen und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist“.

Der SPD-Außenpolitiker Nils Schmid deutete an, dass die SPD das Merz-Manöver nicht mitträgt. „Die Unabhängigkeit des IStGH ist von zentraler Bedeutung, und wir respektieren seine Verfahrensabläufe sowie die Entscheidungen seiner Organe. Dies gilt ausnahmslos“, sagte Schmid.

Für die Vollstreckung von Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs und die Überstellung nach Den Haag ist in Deutschland die Generalstaatsanwaltschaft im Bundesland der Festnahme zuständig*. Die Bundesregierung kann einer Landesbehörde keine Vorgaben machen. Nach Darstellung von Rechtsprofessor Kai Ambos wären Weisungen, den Haftbefehl zu missachten, auch inhaltlich rechtswidrig.

*Hier stand zunächst, der Generalbundesanwalt in Karlsruhe sei zuständig. Dies wurde korrigiert.

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14 Kommentare

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  • Ich bin verwundert ob der Haltung der TAZ-Leserkommentare in dieser Causa in diesem und vorherigen Artikeln dazu. Sonst wird in allen möglichen Sachverhalten debattiert und abgewogen ob das Recht das durchgesetzt werden soll überhaupt legitim ist oder ob nicht aufgrund von Unmoral Widerstand angesagt ist - oder zumindest im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden sollte aufgrund besonderer Umstände.

    Im Falle Netanjahus aber lese ich in der TAZ praktisch nur blinden Kadavergehorsam bzgl. des Haftbefehls - in der Regel mit der plumpen Argumentation dass es eben geltendes Recht ist und unbedingt durchgesetzt werden muss. Also nicht weil die Schuld erwiesen ist und neben dem Recht auch die Moral die Durchsetzung des Haftbefehls verlangt, sondern einfach nur weil es geltendes Recht ist.

    Ich persönlich kann dazu nur sagen: Wäre ich ein deutscher Polizist, ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren den Ministerpräsidenten von Israel zu verhaften - einem Land, dessen Existenz gerade auch durch die Schuld der Deutschen überhaupt notwendig wurde.

    • @M.Liberus:

      Herr Netanjahu hat die Möglichkeit seine Unschuld vor dem Gericht zu beweisen, genau wie die Ankläger die Möglichkeit haben seine Schuld zu beweisen. Und es ist auch nicht so als hätte der Chefankläger einfach so Haftbefehle ausgestellt. Es liegen Beweise vor, welche die Ausstellung zur Folge hatte und dazu wurden auch andere Anwälte und Richter zur Entscheidungsfindung hinzugezogen. Und selbst nach Erstellung des Haftbefehls wurden weiterhin Beweise durch Diverse Organisationen eingereicht, was wenn ich mich Recht erinnere nach Artikel 15 der Römischen Statuten möglich ist. Und allein die Tatsache, so hat es hier vor zwei Tagen auch die taz berichtet, das die derzeitige israelische Regierung es unter Strafe stellen will, wenn Beweise für Kriegsverbrechen and Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der ICC gemeldet werden, sollte einem vielleicht zu Denken geben.

    • @M.Liberus:

      Die Kritik der TAZ an der - in Trump-Manier - schlichten Mißachtung einer Entscheidung des IStGH durch einen Kanzlerkandidaten Merz als "Kadavergehorsam (!) ... und plumpe (!) Argumentation" zu bezeichnen, ist schlicht eine Unverschämtheit ! und erinnert an dunkle Zeiten des "Kadavergehorsams" in D.

  • Wahlgewinner Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, er werde Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu nach Deutschland einladen – und dafür sorgen, dass dieser dabei nicht verhaftet wird.



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    Mal ne Frage aus den 1990gern, die mMn. zu diesem "Mitbürger" passt!

    "Würde jemand von DEM Mitbürger einen Gebrauchtwagen kaufen?"

    "Rechtlich ist diese Ankündigung irrelevant, denn Merz hat noch kein Staatsamt inne, formal ist er noch Kanzlerkandidat."



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    Mal die o.a. Frage modernisiert, auf HEUTE a.d. 2025angepasst!

    "Kann es sich ein demokratischer Rechtsstaat wie die BRD es sich national, international, politisch & moralisch leisten, solch einen Mitbürger zum Bundeskanzler zu machen?"

    Fragen über Fragen, doch über die "Antworten" will, soweit zu bemerken ist, wohl niemand reden! :-((

  • Art 25 Grundgesetz



    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

  • Hier eine rechtliche Einschätzung dazu von Kai Ambos Prof. für Straf- und Völkerrecht: verfassungsblog.de...fehl-rechtswidrig/



    Darin heißt es u.a.: "Würde der israelische Premierminister Netanjahu tatsächlich Deutschland besuchen, würde dies nicht nur einen Konflikt mit dem IStGH heraufbeschwören, sondern auch die innerstaatliche Gewaltenteilung in Frage stellen. Denn um eine Festnahme von Netanjahu zu verhindern, müsste die Exekutive – auf Bundes- wie Landesebene – massiv in das oben beschriebene Festnahme- und Überstellungsverfahren und damit in die Unabhängigkeit der Judikative eingreifen. Dabei wäre insbesondere eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt (§ 147 GVG),14) einen IStGH–Haftbefehl nicht zu vollstrecken, rechtswidrig; auch die Nicht-Bewilligung einer zulässigen Überstellung an den IStGH wäre zumindest völkerrechtswidrig." und "Und schließlich ist zu beachten, dass die Verweigerung der Vollstreckung eines IStGH-Haftbefehls in der Sache eine Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) darstellt"

  • Damit stellt der Retro-Kanzler sich in eine Reihe mit Trump, Milei, Tusk, Orban und anderen Rechtsverdrehten, die man per Zeitmaschine aus der Vergangenheit in die Gegenwart geholt hat.

    Das ist Geheimnis der CDU/CSU und vergleichbaren Bewegungen, bei denen man sich immer fragt: Von wo holen die solche Politiker?

  • Danke …anschließe mich & den Floristen im around

    unterm——BRD - Erfahrungen - Haftbefehle —-



    Ausriß “…Wie lange dauerte die Zusammenarbeit zwischen dem BND und Barbie? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Klaus Barbie seit 1960 häufig zum Teil auch für Wochen in der Bundesrepublik gewesen ist, so u. a. 1964 in Westberlin, im April 1971 in Hamburg, Anfang 1978 und zuletzt im November 1981?



    Trifft es zu, daß bundesdeutsche Behörden von solchen Aufenthalten Barbies in der Bundesrepublik Kenntnis hatten?



    Welches waren die Gründe nach Auffassung der Bundesregierung dafür, daß trotz Haftbefehl und Ermittlungsverfahrens Klaus Barbie unbehelligt in der Bundesrepublik reisen konnte?“



    taz.de/D-O-K-U-M-E...ht-haben/!1863798/

    kurz - Fragen - die nur einer hören will!



    Der stören will:



    D.h. - Kanzlerkandidat Friedrich Merz - ersichtlich auf dem Weg zur ungebremsten losgerissenen Kanone! Wollnich

    Na Mahlzeit

  • Ein bizarrer und gleichzeitig gefährlicher Vorstoß von Merz, der die Legitimation des internationalen Gerichtshof untergräbt und beschädigt. Was denkt sich Merz dabei ? Übersieht er die Konsequenzen seines Handeln nicht ? Fast hat man das Gefühl, dass er sich immer noch im Wahlkampf wähnt und es irgendjemanden zeigen will. Jedenfalls entspricht sein unüberlegter Aktionismus nicht dem Verhalten, das man von einem zukünftigen Kanzler erwartet. Ist er schon jetzt überfordert ?

  • Es wäre interessant und erschreckend, wie man internationales Recht - Völkerrecht - nach Lust und Laune interpretieren, ignorieren, mit den Füßen treten kann.

    • @gorg11:

      Ich bin auch irritiert. Nicht einmal Südafrika hat bei Putin dagegen verstoßen, lieber war denen zu sagen das er nicht kommen soll.

      Und das hätte Merz auch machen sollen. Ohne Not sich so ein Problem aufzuladen ist nicht unbedingt clever. Denn verhaften geht ja auch tatsächlich nicht, allein der Ärger mit den Amerikanern (Trump) der dann ansteht spricht sehr dagegen.

      Sind ja echt rosige Aussichten, der ist noch nicht einmal im Amt und fängt jetzt schon mit so wenig durchdachten und alles andere als klugen Dingen an...

  • Merz hat einfach keinerlei Ahnung und prescht ständig ohne Plan voran. Das werden schlimme 4 Jahre - und danach will ich’s gar nicht wissen. Er hätte niemals Kanzlerkandidat werden dürfen!

    • @Kofi Camino:

      Ich bin mir inzwischen garnicht mehr sicher, dass Merz' neuesten Aktionen völlig ahnungslos und ungeplant waren. Es ist schon ein Drehbuch erkennbar. Dann wäre es allerdings massive Wählertäuschung.

    • @Kofi Camino:

      Er hätte niemals Kanzlerkandidat werden dürfen.... genau, aber er hatte doch gar keine andere Chance, mit dieser CDU im Nacken, die ihm begeistert bedingungslos folgt... *Ironie aus* ... bei solcher Gefogschaft ist ein autoritäres System ja regelrecht ein Muss... *Sarkasmus aus*