Interessenvertreter im Bundestag: Bundestag beschließt Lobbyregister
Ein neues Gesetz verpflichtet Lobbyisten zum Eintrag in ein öffentlich einsehbares Register. Der Opposition geht die Neuregelung nicht weit genug.
Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder erklärte, Interessenvertretung sei nicht per se etwas Schlechtes, müsse aber transparent gemacht werden.
Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, müssen in dem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit.
Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Transparency International beklagt große Mängel
Die Opposition hält die von der Großen Koalition ausgehandelten Regelungen allerdings nicht für ausreichend. Transparency International beklagte ebenfalls große Mängel. „Wir werden auch in Zukunft keine Transparenz über die konkrete Lobbyarbeit bekommen oder höchstens eine sehr dünne“, sagte der Deutschland-Chef der Organisation, Hartmut Bäumer, in der „Augsburger Allgemeinen“.
Selbst die SPD hätte sich in dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Großen Koalition weitergehende Regelungen gewünscht. Matthias Bartke, der für die Sozialdemokraten den Kompromiss mit CDU und CSU ausgehandelt hatte, nannte es im Bundestag einen „erheblichen Wermutstropfen“, dass die Union den „exekutiven Fußabdruck“ verhindert habe.
Dieses Instrument soll kenntlich machen, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden. Für den Justiziar der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), wäre dies jedoch „ein Irrsinn an bürokratischer Verwaltung“.
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