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Innenausschusssitzung zur Rigaer 94Ein Eigentümer ohne Namen

Die von der CDU geplante Show zur Rigaer Straße 94 fällt aus. Der Eigentümer könnte mit einer erneuten Klage gegen die Kneipe Kadterschmiede scheitern.

Geöffnet aufgrund der Unfähigkeit der Eigentümer Foto: dpa

Berlin taz | Für die CDU sollte es eine große Show werden. In der Innenausschusssitzung am Montag wollten ihre Abgeordneten der rot-rot-grünen Koalition Versagen im Umgang mit der Rigaer Straße 94 nachweisen. Obwohl die Sitzung nicht als Anhörung geplant war, hatte die CDU den selbsternannten Anwalt Markus Bernau und den Hausverwalter Torsten Luschnat des Hauseigentümers eingeladen. Letztere hätten über den Angriff erzählen sollen, bei dem sie am 13. Juli vor dem Haus von 20 Vermummten attackiert wurden. Die Angreifer*innen konnten unerkannt hinter eine Stahltür ins Haus flüchten.

Doch die Show fiel aus, die Vertreter*innen der Regierungsparteien lehnten eine Anhörung ab. Es folgten eher klägliche Versuche der CDU-Abgeordneten, Innensenator Andreas Geisel und Polizeivizepräsident Marco Langner vorzuführen.

Hauptaugenmerk lag auf der Frage: Wieso hat die Polizei die möglichen Eigentümervertreter an jenem Tag nicht vor das Haus begleitet? Die simple Antwort von Geisel: weil zwei Gerichtsurteile besagen, dass beide nicht über eine ausreichende Legitimation des Eigentümers verfügen. Langner ergänzte, den beiden sei zuvor mitgeteilt worden, dass „der Schutz von Baumaßnahmen durch die Polizei nicht durchgeführt wird“. Einige Tage davor war zwar genau das passiert, über das Wochenende hatte die Polizei aber wieder den Weg zurück zu einer rechtsstaatlichen Linie gefunden.

Geisel forderte den Eigentümer auf, vor einem Zivilgericht seine Ansprüche zu erstreiten und „einen nachhaltigen Lösungsvorschlag für das Haus zu präsentieren“. Wer der wahre Eigentümer ist – angeblich ein in Berlin lebender Privatmann –, ist unbekannt.

Mann ohne Namen

Geisel berichtete von einem Treffen im September, bei der ihm ein Anwalt den Eigentümer vorstellen wollte: „Ich habe mich mit einer Person in einer Kanzlei getroffen, die nicht in der Lage war, mir ihren Namen zu sagen.“ Der anvisierte Kauf des Hauses durch das Land kommt so nicht voran. Finanz- und Innenverwaltung haben vereinbart, dass „Ergebnisse nur zustande kommen können, wenn der wirtschaftlich Berechtigte bekannt und benannt ist“. Nur dann würde der Kaufpreis „an eine Briefkastengesellschaft“ gezahlt werden.

Selbige versucht es erneut mit einer Räumungsklage gegen die Kneipe Kadterschmide. Wie der Tagesspiegel berichtete, seien die „bislang fehlenden Nachweise“ über die korrekte Führung der Firma eingereicht worden. Laut taz-Informationen handelt es sich um ein Dokument vom 17. Februar 2020, in dem der Strohmann-Geschäftsführer Mark Robert Burton sich selbst bestätigt, der legitimierte „sole director“, also alleinige Geschäftsführer, zu sein. Ohne sonstige Nachweise droht dem Eigentümer die nächste Schlappe vor Gericht.

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2 Kommentare

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  • Ich finde ja mal sehr interessant, dass unser "Grundbuchsystem" an seine Grenzen stößt.



    Bei Erbengemeinschaften war das ja nie ganz so einfach aber bei "juristischen Personen" scheint das ja auch ganz schön angefault zu sein.

    Das kann uns bei Planverfahren und Schrottimmos noch mächtig auf die Füße fallen ...

    • @Bolzkopf:

      Das Grundbuchsystemist uns nicht auf die Füße gefallen und ist sauber.

      Probelamtisch ist lediglich, dass in unterschiedlichen Ländern der EU unterschiedliche Anforderungen an die Eintragung einer Gesellschafts in das jeweilige Handelsregister bestehen. Hier hatte das Handelsregister in Luxemburg kein Problem, den benannten Director als Geschäfstührer einzutragen, während das Gericht in Deutschland nicht von dessen Identität überzeugt war.

      Wahre Eigentümerin ist und bleibt die Gesellschaft in Luxemburg und zwar ungeachtet anderslautender Darstellungen in den Medien oder seitens der Politiker.