Initiative „Recht auf Trinkwasser“: Skeptische Privatisierungsgegner
Das erfolgreiche EU-Bürgerbegehren „Right2Water“ fordert konkrete Gesetzesvorschläge aus Brüssel. Dass dies geschieht, wird aber bezweifelt.
BERLIN taz | Im Herbst schien der Erfolg perfekt: Mehr als 1,6 Millionen Menschen hatten bis zum vergangenen September das europäische Bürgerbegehren für das „Menschenrecht auf Wasser“ unterzeichnet. Im Dezember stand endgültig fest, dass mit „Right2Water“ erstmals das Quorum für diese neue Form der europaweiten Mitbestimmung erfüllt worden war. Die Initiatoren konnten jubeln. Weitere drei Monate später ist die Freude einer großen Skepsis gewichen. Denn kurz bevor die EU-Kommission an diesem Mittwoch abschließend über ihre Reaktion auf die Forderungen berät, fürchten die Initiatoren, dass sie mit unverbindlichen Absichtserklärungen abgespeist werden.
„Wir erwarten konkrete Gesetzesvorschläge, die auf die Kernforderungen der europäischen Bürgerinitiative antworten“, schrieben sie nach taz-Informationen am Montag an die Kommission. Zu diesen Kernforderungen gehört unter anderem, dass die EU das von den Vereinten Nationen verbriefte Recht auf Wasser umsetzt und auf eine Liberalisierung der Wasserversorgung in Europa dauerhaft verzichtet.
Auch die Grünen im Europaparlament fürchten, dass die Kommission die Befürworter einer öffentlichen Wasserversorgung auflaufen lässt. „Ohne konkrete Zusagen zu machen, sollen die Forderungen der Initiative nur geprüft werden“, schreibt die Partei und ruft dazu auf, Protestmails zu verschicken. „Die Hoffnungen von 1,6 Millionen EU-Bürgern dürfen kurz vor der Europawahl auf keinen Fall enttäuscht werden“, warnt der EU-Abgeordnete Sven Giegold.
Der zuständige EU-Kommissar für Institutionelle Beziehungen, Maroš Šefčovič, hatte zuvor versucht, entsprechende Befürchtungen zu zerstreuen. Es werde von der Kommission am Mittwoch eine „positive Antwort“ geben, schrieb er im Kurznachrichtendienst Twitter. Dass diese, wie von der Bürgerinitiative gefordert, konkrete Gesetzesvorschläge enthält, ist aber alles andere als sicher.
„Sofortige Gesetzgebung war niemals die Absicht der europäischen Bürgerinitiative“, sagte Šefčovič’ Sprecher Antony Gravily der taz. „Sie ist vielmehr ein Werkzeug, um Themen auf die Agenda zu setzen.“ Und er warnt die Initiatoren der Bürgerinitiative vor überzogenen Erwartungen: „Selbst wenn wir eine Gesetzgebung vorschlagen, wäre das erst der Beginn des Prozesses.“
Initiator des Bürgerbegehrens für das „Recht auf Wasser“ war ein Bündnis aus Gewerkschaften sowie Umwelt- und Sozialverbänden. Rund 1,3 Millionen Menschen hatten allein in Deutschland die Forderungen unterstützt. Die Kommission ist nicht verpflichtet, sie umzusetzen, muss sich aber öffentlich dazu erklären.
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