Inhaftierungen in Syrien: Schwarz-Gelb schiebt weiter ab
Auswärtiges Amt und Innenministerium warnen, dass Syrien abgeschobene Asylbewerber inhaftiert. Grüne und Linke wollen einen Abschiebestopp, doch Schwarz-Gelb ziert sich.
Bremen taz | Drei Mal in Folge verschwanden Flüchtlinge direkt nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in syrischen Gefängnissen – jetzt soll der Bundestag einen Abschiebestopp beschließen.
Übermorgen debattiert der Innenausschuss über einen Antrag der Grünen. Die fordern, ebenso wie die Linkspartei, das Rücknahmeabkommen mit dem Assad-Regime in Damaskus sofort auszusetzen. Geht es nach den Grünen, soll der Beschluss schon am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Plenum besiegelt werden.
Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Abkommen seinerzeit ausgehandelt, um über 7.000 Geduldete nach Syrien abschieben zu können. Im Sommer machten die ersten Ausländerbehörden Gebrauch von der Regelung – mit teils fatalen Folgen. Zwischen August und Oktober wurden ein junger Kurde, eine schwangere 25-jährige und eine 55-jährige Witwe mit vier Kindern nach ihrer Ankunft in Damaskus verhaftet.
Teils gab es wochenlang keine Informationen über ihren Verbleib. Syrien warf ihnen „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland” vor – wohl wegen dem, was die Flüchtlinge in ihren abgelehnten Asylanträgen in Deutschland vorgebracht hatten.
Das Auswärtige Amt nennt die Menschenrechtslage unter dem syrischen Autokraten al-Assad „unbefriedigend”, es gebe „Folter, Misshandlung von Gefangenen und ,Verschwindenlassen'.” Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker wird „schon für kleine kritische Bemerkungen über das Regime systematische, grausame Folter” angewendet. Fünf Menschen starben nach Angaben von Amnesty International 2008 in syrischen Gefängnissen.
In einem „Ad Hoc-Lagebericht” bestätigt das Auswärtige Amt die Verhaftung der Abgeschobenen – und klagt darüber, dass die Syrer selbst deutsche Diplomaten auflaufen lassen: „In allen drei Fällen hat das Auswärtige Amt die syrischen Behörden um Auskunft gebeten, doch die syrische Seite hat nicht reagiert,” heißt es in dem Bericht. So blieb der Botschaft nur, „sich zu bemühen, den Sachverhalt durch zivilgesellschaftliche Kontakte aufzuklären.” Es sei „realistisch” zu erwarten, dass die Angeklagten für „Beschädigung des Ansehens Syriens” zwei bis drei Jahre ins Gefängnis kommen. Freisprüche jedenfalls seien nach solchen Anklagen bisher „nicht bekannt geworden,” schreibt das Amt.
Kurz vor Weihnachten sah sich das Innenministerium zum Handeln veranlasst. Am 22. Dezember bat es die Länder in einem Rundschreiben, vorerst nicht mehr nach Syrien abzuschieben, weil dies derzeit „problematisch” sei. Stattdessen sollten die Ausländerbehörden abgelehnte Asylbewerber auf die Möglichkeit hinweisen, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Das Bundesamt für Flucht und Migration wurde gebeten, Asylanträge aus Syrien zurückzustellen oder nicht als „offensichtlich unbegründet” abzulehnen.
Niedersachsen versuchte es trotzdem noch einmal: Am 5. Januar um fünf Uhr morgens wurde der 48-jährige Abdeloehab Hussein von Polizisten und Mitarbeitern der Ausländerbehörde des Landkreises Wesermarsch aus dem Bett geholt. Sie gaben dem Kurden, der seit 2001 dort lebt, 30 Minuten Zeit zu packen und sich von seiner Frau zu verabschieden. Dann fuhren sie den abgelehnten Asylbewerber zum Frankfurter Flughafen. Der niedersächsische Flüchtlingsrat schaltete einen Anwalt ein, der die Abschiebung mit knapper Not stoppen konnte.
„Es muss ein förmlicher Abschiebstopp her. Es kann nicht sein, dass jede Ausländerbehörde das Spiel soweit treiben kann, wie sie will,” sagt Bernd Mesovic von ProAsyl. „Der Skandal war, dass man mit einem Folterstaat wie Syrien überhaupt ein Abkommen geschlossen hat.” Das Regime sei „nicht vertragsfähig, die halten sich an nichts,” meint Mesovic.
Die Migrations-Referentin der grünen Bundestagsfraktion, Jutta Graf, geht noch weiter: „Ein bloßer Abschiebestopp wäre zu wenig,” sagt sie. Das nicht einmal Anfragen der deutschen Botschaft beantwortet werden sei ein klares Signal. „Das heißt: 'Haltet euch raus'. Solche Fälle kann es jederzeit wieder geben.” Das Bundesamt für Flucht und Migration müsse dies bei Asylverfahren berücksichtigen: „Syrische Asylbewerber die hier sind müssen anerkannt werden,” fordert Graf.
Ob der Grünen-Antrag am Mittwoch durchgeht, ist jedoch fraglich. Im Innenausschuss haben Union und FDP die Mehrheit, Vorsitzender ist der Münchner CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl. Aus seinem Büro heißt es, die Fraktion sei „noch bei der Sachverhaltsfindung”. Man räumt zwar ein, dass die Lage in Syrien „problematisch” sei. Dass dies zu einer Kündigung des Abkommens führe, sei aber „unwahrscheinlich”. Stattdessen sollten „Abschiebungen im Einzelfall geprüft werden.”
Viele hoffen, dass die FDP Druck auf ihren Koalitionspartner macht. Der Berichterstatter der Liberalen für den Innenausschuss, der Waiblinger Abgeordnete Hartfrid Wolff, hält die Lage in Syrien für „tatsächlich besonders besorgniserregend.” Dass sich manche Länder von den bisherigen Appellen nicht beeindrucken ließen, sieht er kritisch: „Das Innenministerium von Niedersachsen ist für seine fehlende Sensibilität in einigen Bereichen bekannt,” sagt er mit Blick auf den gescheiterten Abschiebeversuch von Anfang Januar.
Die Kündigung des Abkommens will Wolff deshalb auch „für die Zukunft nicht ausschließen.” Ein Abschiebstop sei aber „nur die Ultima Ratio.” Zuerst müsse man prüfen, ob „die individuelle Lösung im Moment nicht die Beste ist” – die Ausländerbehörden sollten „im Einzelfall konkrete Gefährdungen prüfen,” bevor sie jemanden abschieben, findet Wolff.
Für viele antirassistische Initiativen ist dies nicht akzeptabel. „Dass es noch immer keinen offiziellen Abschiebestopp gibt, belässt die Flüchtlinge in einem unerträglichen Zustand der Angst,” sagt Tobias Klaus vom bayrischen Flüchtlingsrat. Am Mittwoch will der Verband deshalb mit syrischen Flüchtlingen vor dem Reichstagsgebäude protestieren.
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