In der Türkei inhaftierter Journalist: Besuch für Deniz Yücel gestattet
Die türkischen Behörden lassen zum zweiten Mal einen deutschen Diplomaten zum inhaftierten Journalisten Deniz Yücel vor.
Der Besuch soll am Donnerstag stattfinden. Das Auswärtige Amt begrüßte die Erlaubnis, bekräftigte aber zugleich die Forderung, Yücel freizulassen. Generalkonsul Georg Birgelen hatte Yücel Anfang April erstmals im Gefängnis in Silivri westlich von Istanbul besuchen können. Es gehe auch jetzt darum, sich ein Bild von den Haftbedingungen des Welt-Korrespondenten zu machen, sagte Außenamtssprecher Martin Schäfer.
Yücel sitzt seit Ende Februar wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda in Einzelhaft. Ihm werden Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die von Ankara geächtete Gülen-Bewegung vorgeworfen. Die Bundesregierung hält dies für abwegig.
Anfang April hatten nach langem Drängen der Bundesregierung erstmals Botschaftsvertreter Zugang zu dem Journalisten. Yücel hat neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit, weshalb Deutschland nach dem Völkerrecht keinen Anspruch auf konsularische Betreuung hat.
Keine konsularische Betreuung für Mesale Tolu
Anders ist das im Fall der seit dem 6. Mai in der Türkei inhaftierten deutschen Übersetzerin und Journalistin Mesale Tolu, für deren Betreuung es diesen Anspruch gibt. Am Mittwoch konnte das Auswärtige Amt aber noch keinen Besuch deutscher Botschaftsvertreter in Aussicht stellen. Man bemühe sich weiter, den Anspruch geltend zu machen, sagte Schäfer. Er sprach von einem großen Handlungsdruck, da Tolu durch die Inhaftierung von ihrem kleinen Kind getrennt wurde. Die Inhaftierung der 33-Jährigen wurde erst in der vergangenen Woche bekannt.
Der Außenamtssprecher unterstrich, dass nach Auffassung der Bundesregierung eine „vernünftige, verhältnismäßige, auch rechtsstaatliche Lösung“ im Fall Yücel nur darin bestehen könne, ihn auf freien Fuß zu setzen. Yücel habe öffentlich erklärt, sich einem Prozess in der Türkei zu stellen. Daher gebe es keinen Grund für eine Untersuchungshaft.
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