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Immunität von Puigdemont aufgehobenKlage gescheitert

Die Klage von Kataloniens Ex-Präsident gegen die Aufhebung seiner Immunität ist erfolglos. Madrid kann nun erneut einen Auslieferungsantrag stellen.

Puigdemont und seine Minister werden in Spanien wegen des Unabhängigkeitsreferendums gesucht Foto: Julien Warnand/epa

Madrid taz | Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat eine Klage des ehemaligen Präsidenten der katalanischen Autonomieregierung (Generalitat), Carles Puigdemont, und zwei seiner ehemaligen Minister, Clara Ponsatí und Toni Comín, gegen die Entscheidung des Europaparlaments, ihre Immunität aufzuheben, abgelehnt.

Die drei Politiker waren 2019 ins Europaparlament gewählt worden. 2021 hob das Parlament die Immunität auf Antrag des Obersten Gerichtshofs in Madrid auf. Die drei klagten. Mit der Entscheidung am Mittwoch kann nun die spanische Justiz erneut einen Auslieferungsantrag gegen­ die Betroffenen stellen.

Puigdemont und seine Minister werden in Spanien in Zusammenhang mit dem am 1. Oktober 2017 abgehaltenen Unabhängigkeitsreferendum in der nord-ostspanischen Region gesucht. Sie reisten bereits vor Anklageerhebung aus. Neun andere Politiker, die blieben, wurden bis zu 13 Jahre Haft wegen Aufstands und Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Nach knapp vier Jahren im Gefängnis wurden sie von der Linksregierung unter Pedro Sánchez (PSOE) begnadigt.

Auch den drei in Brüssel wurde ursprünglich Aufstand vorgeworfen. Eine Strafrechtsreform hat diesen Paragrafen mittlerweile in „schwere Unruhe“ abgeändert, das Strafmaß erheblich gesenkt. Das Oberste Gericht in Spanien wird jetzt entscheiden müssen, ob und wegen was die Auslieferung erneut beantragt wird. Doch auch die Aufhebung der Immunität ist keine Garantie, dass Brüssel sie letztendlich an die spanische Justiz überstellt. Bereits vor dem Einzug ins EU-Parlament hatte Belgien und auch Deutschland die Auslieferung von Puigdemont – damals noch wegen Aufruhrs – abgelehnt. Auch die beiden Ex-Minister wurden weder von Belgien noch von Schottland an Spanien überstellt.

Die Aufhebung der Immunität garantiert jedoch nicht, dass Brüssel Puigdemont an die spanische Justiz überstellt

Puigdemont reagierte umgehend auf das Urteil: „Wir werden unsere Grundrechte und unsere Freiheit bis zum Ende verteidigen“, schrieb er auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. „Wir werden die Argumente des Gerichts prüfen und sind gezwungen, Berufung einzulegen, wie wir es bei allen anderen Gelegenheiten auch getan haben“, erklärte Puigdemonts Anwalt Gonzalo Boyé nach Bekanntgabe des Urteilsspruches.

Die Betroffenen haben nun zwei Monate Zeit, um vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Berufung einzulegen. Laut katalanischer Presse überlegt Puigdemont, einen Antrag auf vorübergehende Wiederherstellung der Immunität zu stellen, um nicht schutzlos zu bleiben, solange das endgültige Urteil auf sich warten lässt.

Spaniens Regierung zeigt sich zufrieden

Das Europaparlament sei bei Aufhebung der Immunität nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Spanien zu überprüfen, wie die Anwälte der drei Betroffenen Puigdemont, Ponsatí und Comín vorbrachten.

Außerdem sehen Puig­demont, Ponsatí und Comín einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit des Europaparlaments gegeben, da der Berichterstatter zu ihrem Fall der gleichen Fraktion angehört wie die spanische rechtsextreme Partei VOX, die einst in Spanien gegen die katalanischen Politiker wegen Abhaltung des Referendums klagte.

Die Sprecherin der spanischen Regierung, Isabel Rodríguez, zeigte sich angesichts des Urteils aus Luxemburg „zufrieden“. Das Urteil bestätige die Position der spanischen Regierung: Die drei Politiker müssten von spanischen Richtern „zur Rechenschaft gezogen werden“. In Katalonien hingegen zeigte sich der aktuelle Präsident der Generalitat, Pere Aragonès, solidarisch mit Puigdemont, Ponsatí und Comín. „Die Organisation eines Referendums ist kein Verbrechen, sondern ein demokratisches Recht aller Völker“, twitterte er.

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1 Kommentar

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  • „Die Organisation eines Referendums ist kein Verbrechen, sondern ein demokratisches Recht aller Völker“



    Diesem Satz kann ich nur zustimmen, und auch in Spanien wurde "die Organisation eines Referendums" als Delikt abgeschafft.



    Aber die spanische Justiz sah Rebellion (später im Urteil dann Aufruhr) incl. Veruntreuung öffentlicher Mittel bei der Organisation des Referendums vom 1.Oktober 2017, wo objektivere Juristen höchstens "Ungehorsam" ausmachten, und selbst der damalige PP-Finanzminister vor Gericht versicherte, daß keine Steuergelder verwendet worden waren.

    Mir kommt die ganze Geschichte spanisch vor.

    Daß weder ein belgisches noch ein deutsches Gericht Carles Puigdemont ausliefern wollte, kann ich allerdings verstehen.