Illegale Ferienwohnungen: Enteignet Airbnb!
Der Konzern ermöglicht den fortlaufenden Rechtsbruch und kommt damit auch noch vor Gericht durch. Es ist an der Zeit, sich effektiv zu wehren.
B eim Versuch, den ausufernden Ferienwohnungsmarkt in Berlin neu zu regulieren, ist den Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen ein entscheidender Fehler unterlaufen. Durchgerutscht ist ihnen der eigentlich zwingend notwendige neue Paragraph 1: Airbnb wird enteignet und zerschlagen.
Anders nämlich, so scheint es, ist dem Geschäftsmodell des US-Konzerns, mit Sitz im Niedrigststeuerland Irland, nicht mehr beizukommen. Mehr als 25.000 Angebote für Ferienwohnungen, überwiegend in den von Mieteinexplosionen betroffenen Innenstadtbezirken listet das Portal auf seiner Seite. Viele davon professionelle und auf Hochglanz getrimmte Appartements.
Offiziell genehmigt wurde seit dem vollständigem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes 2016 lediglich ein Bruchteil davon. Ganz offensichtlich ermöglicht Airbnb den fortlaufenden Rechtsbruch. Weil aber auch Beihilfe strafbar ist, sollte dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen werden.
Rot-Rot-Grün hat sich auf eine Gesetzesnovelle verständigt, mit der die bisherige Handhabung fortgeführt wird. Jeder, der seine Wohnung vermieten will, braucht eine Genehmigung – in Zukunft mit individueller Registriernummer. Immerhin ist damit der Vorschlag von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) vom Tisch, die das Vermieten für 60 Tage im Jahr pauschal erlauben wollte.
Der Missbrauch wird weitergehen
Doch auch ohne solch ein Geschenk an die Vermieter und ihre Handlanger wird der Missbrauch weitergehen. Mögliche Strafen für die verbotene Zweckentfremdung von Wohnraum von bis zu 500.000 Euro klingen zwar drastisch, tangieren Airbnb aber nicht. Denn der Konzern bleibt in jedem Fall verschont, das Risiko tragen die Vermieter.
Auch für sie bleibt die Gefahr aber überschaubar, angesichts eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Demnach habe das Land Berlin zwar das Recht zu erfahren, wer hinter einem wohl illegalen Angebot steckt, aber Airbnb Deutschland sei für das Auskunftsersuchen der falsche Ansprechpartner. Man möge sich doch bitte an die Muttergesellschaft in Irland wenden.
Hahaha: Im Airbnb Headquarter in Dublin werden sie wohl in Lachanfälle ausbrechen, wenn Berliner Bezirksamtsmitarbeiter danach fragen, wer eigentlich diese „Diana“ mit der schönen Butze im Prenzlauer Berg ist und dabei mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz drohen. Berlin muss handeln, statt sich weiter vorführen zu lassen.
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