IS in Syrien: Linke klagt gegen Bundeswehr-Einsatz
Die Oppositionsfraktion will den Militäreinsatz gegen den „Islamischen Staat“ in Syrien stoppen. Sie hält ihn für verfassungswidrig.
Nach den IS-Anschlägen von Paris beschloss die Bundesregierung, sich in Syrien militärisch am Kampf gegen die Terrororganisation zu beteiligen. Der Bundestag erteilte daraufhin am 4. Januar ein Mandat für den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug, einer Fregatte und bis zu 1.200 Soldaten.
Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung müssen Bundeswehreinsätze im Ausland entweder im Rahmen eines „Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ erfolgen oder der Verteidigung dienen. Der Bundestag erklärte in seinem Mandat, der Syrien-Einsatz erfolge „im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Gemeint war die UN-Charta, die das Recht auf kollektive Selbstverteidigung bekräftigt.
Die Linke hält den Syrien-Einsatz jedoch für verfassungswidrig. Zwar sei die UNO ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Aber der Anti-IS-Einsatz finde gerade nicht im Rahmen der UNO statt. Denn die IS-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ermächtigten nicht zum Einsatz militärischer Gewalt, so die Linke. Und das Selbstverteidigungsrecht sei nicht durch den UN-Vertrag eingeführt worden, sondern bestehe unabhängig vom UN-System.
Auch die grundgesetzliche Befugnis, die Bundeswehr zur „Verteidigung“ einzusetzen, passe nicht. Das Selbstverteidigungsrecht setze nämlich den Angriff eines Staates voraus, während der IS nur eine Terrororganisation sei.
Diese Klage ist nicht vorgesehen
In der Sache hätte die Klage der Linken wohl gute Erfolgsaussichten – wenn das Verfassungsgericht sie für zulässig hält. Eigentlich können Fraktionen bisher nur dann gegen Militäreinsätze klagen, wenn der Bundestag übergangen wurde. Klagen sind aber nicht vorgesehen, wenn die Minderheit die Zustimmung der Mehrheit für verfassungswidrig hält.
Die Linke glaubt jedoch, sie habe in ihrer Organklage, die vom renommierten Kieler Anwalt Wolfgang Ewer formuliert wurde, einen Kniff gefunden. Sie argumentiert, dass für die Teilnahme am IS-Einsatz ein Gesetz erforderlich gewesen wäre, das aber fehle, weshalb die Rechte der Abgeordneten trotz Beteiligung verletzt wurden.
Die Grünen haben sich der Klage der Linken nicht angeschlossen. Denn sie sehen derzeit keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Sie haben deshalb im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Klagen der Opposition gegen Bundeswehr-Mandate des Bundestags künftig zu ermöglichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!