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IS-Anhängerin im IrakTodesurteil gegen Deutsche in Bagdad

In Syrien und im Irak haben sich auch viele Ausländer der IS-Terrormiliz angeschlossen – als Kämpfer oder Unterstützer. Darunter waren auch Deutsche.

Nach dem Abzug des IS bleiben Trümmer zurück, wie im irakischen Mosul Foto: ap

Bagdad dpa | Eine deutsche Staatsangehörige ist im Irak wegen der Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden. Die Frau mit marokkanischen Wurzeln war der Stellungnahme eines Gerichts in der Hauptstadt Bagdad zufolge von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich der Terrororganisation anzuschließen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet.

Die Angeklagte habe dem IS bei seinen Taten geholfen und sei an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen, hieß es am Sonntag in der Mitteilung von Sprecher Abdul Sattar Beirakdar. Dem Gericht zufolge soll die Dschihadistin in Übereinstimmung mit dem irakischen Anti-Terror-Gesetz gehängt werden. Das Urteil kann aber noch angefochten werden.

Im ehemaligen IS-Gebiet im Irak sitzen einige Frauen auch aus Deutschland im Gefängnis, darunter Minderjährige, die sich dem IS angeschlossen hatten und sich nun um eine Rückkehr nach Deutschland bemühen. Unter ihnen ist auch die Jugendliche Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz.

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hatte zuletzt eindringlich vor einer Gefahr durch islamistische Frauen und Kinder gewarnt – insbesondere durch jene, die aus früheren IS-Kampfgebieten zurückkehren. Wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorging, über die die Funke-Mediengruppe Mitte Dezember berichtet hatte, waren in den vergangenen Jahren 960 Menschen in Richtung Kriegsgebiet ausgereist, um sich Extremistenmilizen anzuschließen.

„Etwa ein Drittel der ausgereisten Personen befindet sich derzeit wieder in Deutschland. Davon sind mehr als 15 Prozent weiblich“, schrieb das Auswärtige Amt dem Bericht zufolge. Rund 50 deutsche Islamistinnen kehrten demnach inzwischen aus den umkämpften Regionen in Syrien und Irak nach Deutschland heim.

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5 Kommentare

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  • Schwierig. Durch diplomatischen Druck auf den Irak eine marokkanischstämmige Deutsche retten, damit sie ihre Werte in d ausleben kann? Muss wohl. Allerdings sollte man daraus die Lehre ziehen, dass die Zuwanderung von strenggläubigen Muslimen mit gewissen Gefahren verbunden ist.

  • Mitgefangen, mitgehangen.

  • Bevor die üblichen Verdächtigungen kommen, nein ich bin kein Islamisten-Versteher und ich verstehe auch nicht, warum gerade Linke urreaktionäre Lebensweisen verteidigen, nur weil die Rechte sie diskrininiert.

    Jedoch sollten alle, die vom hiesigen Wertekanon reden, überlegen, ob sie den für so universell gültig halten, wie sie sonst gerne postulieren.

    Vergleichen wir mal die Reaktionen auf den Umgang mit islamistischen Terroristen mit z.B denen auf die Verurteilung alter NS-Verbrecher. Dort sah kaum Empörung, dass jede Strafe ausser lebenslänglich mit Feststellung besonderer Schwere zu wenig sei. Was bei Tatbeihilfe zum Völkermord wohl gerechtfertigt sein müsste.

    Mir scheint, dass die Unbereitschaft zu jedem Mindestmass an `Rechtssolidarität`, die ja sonst gerne postuliert wird, mit der religiös-politischen (und zurecht als abstossend empfundenen) Haltung der Verurteilten erklärt werden kann. Dies ist inkonsequent, denn die Forderung nach Ausschluss z.B. von Tschäpe u.ä. aus der ´Werte-Gemeinschaft´und z.B. Auslieferung an die Türkei, wo rechtstaatlichere Verhältnisse als im Irak herrschen, ist nie gestellt worden. Welchen Rechtsbeistand seitens unsere Regierung sind wir bereit zu tollerieren? Wo kommen wir (wieder) hin, wenn wir bereit sind Leute wegen ihrer Taten und Haltung aus der Rechtsgemeinschaft auszuschließen?

    Um wieviel besser sieht es mit unserer ´Wertestabilität´ aus, wenn wir nicht einmal Europäischen Menschenrechtskonvention gelten lassen wollen? Feinde der Menschlichkeit sollten durch unsere Menschlichkeit beschämt werden und nicht durch Ausschluss aus der Rechtsgemeinschaft in ihrer Haltung, dass sie ausserhalb der zivilisatorischen Normen stehen, bestärkt werden.

    • @Euromeyer:

      Niemand hat die Auslieferung von Beate Tschäpe gefordert. Und niemand hat ( bisher) die Souveränität eines Staates in Frage gedtellt, auf seinem Territorium nach seinen Gesetzen Recht zu sprechen. Wenn Sie aber die universell gültigen Menschenrechte vertreten und nicht für einen Islamistenversteher gehalten werden wollen, sei Ihnen wie üblich der Fall Saudi-Arabien als Arbeitsfeld empfohlen.

  • "Gefahr durch islamistische Frauen und Kinder gewarnt"

    Da besteht dann wenigstens keine Gefahr mehr.