Hongkongs Hausangestellte: Diskriminierung rechtens
In der chinesischen Sonderzone Hongkong verwehrt das Oberste Gericht ausländischen Hausangestellten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
PEKING taz | Normalerweise erhalten Ausländer in Hongkong nach sieben Jahre Aufenthalt Wahlrecht und müssen auch nicht jedes Jahr aufs Neue ein Arbeitsvisum beantragen. Nur für Hausangestellte – zumeist sogenannte Dienstmädchen – gilt diese Regelung auch weiterhin nicht. Das hat am Montag das Oberste Gericht der autonomen südchinesischen Finanzmetropole entschieden.
Von Anfang an werde den ausländischen Hausangestellten klargemacht, dass sie nur zum Arbeiten nach Hongkong kommen dürfen und nicht, um sich niederzulassen oder gar Familienangehörige nachzuholen, urteilte das Gericht. Die Arbeitskräfte wüssten, worauf sie sich einlassen.
Arbeitsrechtorganisationen gehen davon aus, dass derzeit rund 300.000 zumeist philippinische, indonesische oder vietnamesische Frauen in der 7-Millionen-Einwohner Metropole leben. Die meisten von ihnen kümmern sich um Haushalte und Kinder wohlhabender Hongkonger. Auch im Pflegebereich sind viele von ihnen beschäftigt. Sie bilden seit vielen Jahren das Rückgrat im Hongkonger Sozialsystem.
Doch werden sie von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oft miserabel behandelt. Immer wieder kommt es zu Misshandlungen und Übergriffen. Bis zu 18 Stunden am Tag müssen einige von ihnen arbeiten. Doch steht ihnen gesetzlich nur ein freier Tag in der Woche zu. Auch die Bezahlung von umgerechnet 400 Euro im Monat ist im Vergleich zu der ihrer Hongkonger Mitmenschen schlecht. Die frühere britische Kronkolonie ist eine der teuersten Städte der Welt.
Geklagt hatte die Philippinerin Evangeline Vallejos Banao, die seit 27 Jahren in Hongkong lebt und arbeitet und zudem Mutter von fünf Kindern ist. 2011 hatte ihr ein Gericht Recht gegeben, dass sie nach so vielen Jahren Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat. Das Urteil wurde jedoch auf Initiative der Hongkonger Regierung in einem Berufungsverfahren aufgehoben und dies jetzt letztinstanzlich bestätigt. Die Regierund fürchtet, die ausländischen Hausangestellten könnten mit einem Wahlrecht mehr Rechte erhalten.
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