piwik no script img

Homosexuelle in GroßbritannienPosthume Begnadigung für Tausende

Mit dem „Turing-Gesetz“ werden nachträglich Männer begnadigt, die wegen Homosexualität verurteilt wurden. Die Art der Rehabilitierung stößt auch auf Kritik.

Alan Turing – Namenspatron des Begnadigungsgesetzes Foto: dpa

London (dpa) | Die britische Regierung hat posthum Tausende Männer begnadigt, die wegen ehemals strafbarer homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Das teilte das britische Justizministerium am Dienstag mit. Auch lebende Verurteilte können durch das sogenannte Turing-Gesetz auf eine nachträgliche Begnadigung hoffen. Sie müssen allerdings offiziell darum ersuchen. Damit soll nach Angaben der Regierung verhindert werden, dass Straftäter begnadigt werden, die wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen oder wegen sexueller Übergriffe verurteilt wurden.

Der Verband „Stonewall“, der sich für die Akzeptanz sexueller Vielfalt in Großbritannien einsetzt, begrüßte das Inkrafttreten des Turing-Gesetzes. „Das ist ein wichtiger Meilenstein, der helfen wird, einen Strich unter den Schaden zu ziehen, der in Tausenden von Leben angerichtet wurde“, hieß es in einer Mitteilung.

Kritiker hatten zuvor geklagt, die lebenden Opfer einer ungerechten Justiz würden durch die Pflicht, um Begnadigung zu ersuchen, nochmals gedemütigt. Außerdem sei der Begriff Begnadigung nicht angemessen für Taten, die niemals strafbar hätten sein sollen.

Das Gesetz ist nach Alan Turing benannt, einem britischen Mathematiker, der während des Zweiten Weltkriegs wesentlich dazu beitrug, den deutschen Enigma-Code zu entschlüsseln. Er wurde 1952 wegen „grob unsittlicher Handlungen“ mit einem Mann verurteilt und einer hormonellen Behandlung unterzogen. Zwei Jahre später nahm er sich das Leben. Er wurde 2013 von der Queen posthum begnadigt.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Ach, und rote, grüne, gelbe und schwarze Ideologen (ver-)urteilen nicht?

  • 3G
    36855 (Profil gelöscht)

    So sind sie, die oberen "Größen".

    Begnadigen jemand, der kein Verbrechen begangen hat und wahrscheinlich sollen diese für diese noble Geste noch dankbar sein.

     

    Das widert mich so an!

    Warum muss immer irgendjemand über das Leben eines anderen urteilen und dies dann verurteilen?

    Ach ja, ich vergass, es geschieht im Sinne von Jehova, Gott oder Allah oder der Idologie des braunen Mobs!