Homöopathie-Weiterbildung gestrichen: Ärztetag streicht Globuli-Kurse
Die jährliche Versammlung der Bundesärztekammer hat „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Konkret ändert das aber erst mal nichts.
Foto: Röhner/imago
Die Homöopathie in Deutschland hat es nun ein wenig schwerer. Der Deutsche Ärztetag in Bremen hat mit überwiegender Mehrheit beschlossen, die Weiterbildung „Homöopathie“ aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer zu streichen.
Allerdings: Für die Weiterbildung heißt das nichts, denn das ist Sache der 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ärzt*innen, die die Zusatzbezeichnung bereits tragen, dürfen das weiterhin.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet die Streichung. „Gute Medizin steht auf dem Boden der Wissenschaft. Für Homöopathie gibt es dort keinen Platz“, schrieb er auf Twitter. Lauterbach hatte sich auch schon früher gegen Homöopathie als Behandlungsmethode ausgesprochen, da sie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt.
Bisher stand die Homöopathie in der MWBO direkt hinter der Zusatzweiterbildung „Handchirurgie“ und vor der „Immunologie“. In den Weiterbildungsordnungen von fünf Kammern ist das auch noch so: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Klage blieb ohne Erfolg
Die Landeskammern bestimmen über die ärztliche Weiterbildung und die Vorschriften dafür. Die MWBO der Bundesärztekammer ist aber als Empfehlung zu verstehen. Der Deutsche Ärztetag, die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, kann darüber nicht entscheiden.
In den vergangenen Jahren hatten sich mehrere Landärztekammern dazu entschlossen, die Homöopathie als Weiterbildung zu streichen. Als erste 2019 die Kammer in Bremen. Die Ärzt*innen begründeten das damit, dass Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt.
Gegen die Streichung der Landeskammer Bremen gab es schon eine rechtliche Klage, die aber letztlich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Januar ablehnte. Die Zusatzweiterbildung zu streichen, greift nicht in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die die Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert haben, urteilte das Gericht. Denn die dürfen ihre Zusatzbezeichnung weiter tragen.
Laut dem Zentralverein homöopathischer Ärzte können das rund 7.000 Ärzt*innen in Deutschland. Die Vorsitzende des Vereins, Michaela Geiger, verkündete nach der Abstimmung beim Deutschen Ärztetag, die homöopathischen Ärzt*innen seien erstaunt über die Ablehnung.
Aber es dürfte sie nicht überrascht haben, es passt zur aktuellen Entwicklung. In Bremen hat die Kassenärztliche Vereinigung im vergangenen März die Homöopathie-Verträge mit den Krankenkassen gekündigt. Die erstatten homöopathische Leistungen nun nicht mehr.
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