Höhere Kosten für Heizung und Strom: Wenig Hilfe für Ärmere

Die steigenden Energiepreise werden vor allem Haushalte mit geringem Einkommen treffen. Wie lassen sich die Preissteigerungen abfedern?

Marode Fassade mit Fenster an einem Einfamilienhaus

Bei steigenden Energiepreisen werden Haushalte mit geringem Einkommen weniger heizen können Foto: Sabine Gudath/imago

Gut 13,2 Millionen Menschen in Deutschland gelten als arm oder von Armut bedroht. Alleinstehende beispielsweise haben weniger als 1.175 Euro brutto im Monat zur Verfügung. Diese Haushalte wird die Energiepreissteigerung gleich doppelt treffen: Zum einen, weil die Energiepreise immens steigen, und zum anderen, weil sich die Strom- und Gaskosten durch coronabedingtes Zuhausebleiben bei vielen wahrscheinlich stark erhöht haben.

Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung bekommen die Heizkosten vom Amt bezahlt, jedoch nicht die Stromrechnung. Bis jetzt ist noch unklar, inwiefern die Ämter auch die gestiegenen Energiepreise übernehmen. Denn sie müssen die Heizkosten nur tragen, wenn diese angemessen sind.

Oft werden dafür sogenannte Heizspiegel herangezogen, die die lokalen durchschnittlichen Heizkosten berechnen. Menschen mit niedrigem Einkommen wohnen jedoch tendenziell auch in schlechter isolierten Wohnungen. In der Folge seien dort die Heizkosten höher und der vom Amt berechnete Satz reiche nicht aus, kritisiert Margret Böwe vom Sozialverband VdK.

Auch für die Stromkosten ist zu wenig Geld vorgesehen: Laut dem Vergleichsportal Verivox liegen sie bei einem durchschnittlichen Singlehaushalt im Monat bei 44,33 Euro. Im Hartz-IV-Satz vorgesehen sind 36,44. Rund sieben Millionen Menschen erhalten Hilfe vom Amt.

Sozialverbände fordern Energiegeld

Was können Betroffene also tun, um Preissteigerungen abzufedern? Nicht viel, bemängeln Sozialverbände und fordern eine Erhöhung der Sozialleistungen. Die Mittel, die durch CO2-Bepreisung vom Staat eingenommen werden, sollen zum Beispiel in Form eines Energiegeldes besonders an einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ausgeschüttet werden, fordert der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband.

Kurzfristig könne überprüft werden, ob man nicht Anspruch auf Sozialleistungen hat, empfiehlt der Verband. So beziehen in Deutschland nur 504.400 Menschen Wohngeld. Sechs Millionen Menschen leben aber in Deutschland unter der Armutsgrenze und nehmen weder Hartz IV noch Grundsicherung in Anspruch.

Weitere Maßnahmen: Strom sparen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Dazu hat man bei einer Preiserhöhung das Recht. In der Not kann ein Darlehen beim Amt helfen. Das werde jedoch häufig in happigen Raten zurückgefordert, die bis zu 10 Prozent des monatlichen Einkommens betragen, erklärt Böwe vom VdK.

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