Hochradioaktiver Atommüll: Standorte für Endlager weiter eingegrenzt
Fast ein Fünftel der für hochradioaktiven Atommüll diskutierten Gebiete ist aus dem Rennen. Brandenburg und Bayern können aufatmen.
Bei den wahrscheinlich aus dem Verfahren fliegenden Gebieten handelt es sich um vier unterirdische Gebiete mit Tongestein in Bayern und Brandenburg, die teilweise auch in benachbarte Bundesländer hineinreichen. Vier weitere sich jeweils über mehrere Bundesländer erstreckende Regionen mit Kristallingestein (Granit) scheiden ebenfalls aus, sowie fünf überwiegend in Norddeutschland liegende flache Steinsalzformationen. Alle anderen der ursprünglich 90 Teilgebiete hat die BGE eigenen Angaben zufolge noch nicht bewertet. Sie befänden sich „entsprechend weiterhin im Prüfprozess“.
Die veröffentlichten Arbeitsstände sind noch keine verbindlichen Ergebnisse, betont die BGE. Erst Ende 2027 will das bundeseigene Unternehmen Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen – wie viele, das steht noch nicht fest. Dieser Vorschlag wird dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft, Wissenschaft und Öffentlichkeit sollen durch das BASE beteiligt werden. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundestag.
„Wir suchen in einem wissenschaftsbasierten Verfahren den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“, betont Lisa Seidel, Bereichsleiterin Standortauswahl bei der BGE. „Daher setzen wir die Sicherheitsanforderungen für die Gebiete mit jedem Prüfschritt ein bisschen höher. Gebiete, die eine Hürde nicht überspringen, werden nicht weiterbearbeitet.“ So nähere sich die BGE Schritt für Schritt den Regionen mit der bestmöglichen Sicherheit.
Standortentscheidung erst 2074
In das Endlager sollen insgesamt rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Müll in knapp 1.800 Castor-Behältern gebracht werden. Bei den Abfällen handelte es sich um abgebrannte Brennstäbe aus den Atomkraftwerken und um stark strahlende Rückstände aus der Wiederaufarbeitung. Dieser Atommüll lagert derzeit dezentral in 16 Zwischenlagern.
Laut Gesetz soll der Standort für das Endlager bis 2031 feststehen. Die BGE hatte kürzlich eingeräumt, dass der Standort frühestens 2046 feststehen wird. Ein anderes Szenario sieht einen Zeitkorridor bis 2068 vor. In einer vom BASE beauftragten Untersuchung des Öko-Instituts heißt es sogar, dass unter „idealen Bedingungen“ frühestens 2074 mit einer Standortentscheidung zu rechnen sei – das wäre 43 Jahre später als ursprünglich anvisiert.
Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle baut die BGE derzeit das ehemalige Eisenbergwerk Schacht Konrad in Salzgitter um. Allerdings wird die 2022 erteilte Baugenehmigung aktuell von Umweltverbänden beklagt.
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