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Hinrichtung in den USA aufgeschobenGiftspritze nicht sicher genug

Es wäre die erste Hinrichtung nach US-Bundesrecht in 17 Jahren gewesen. Nur Stunden vor dem Termin stoppte eine Bundesrichterin die Exekution.

Reverend Sylvester Edwards protestiert vor dem Gefängnis in Terre Haute gegen die Todesstrafe Foto: reuters

Washington/Terre Haute epd | Nach einer Reihe teils gegensätzlicher Gerichtsurteile hat das nationalstaatliche Gefängnis von Terre Haute in Indiana eine für Montag (Ortszeit) geplante Hinrichtung aufgeschoben. Vollstreckt werden sollte das Todesurteil gegen den 47-jährigen Daniel Lewis Lee wegen dreifachen Mordes. Es wäre die erste Hinrichtung auf Bundesebene seit 2003 gewesen. Fast alle US-Todesurteile werden von Gerichten der einzelnen Bundesstaaten verhängt.

Mehrere Gerichte hatten sich mit Lees Anträgen auf Aufschub befasst. Das einstweilen maßgebliche Urteil von Bundesbezirksrichterin Tanya Chutkan beanstandete wenige Stunden vor der Exekution, dass die Hinrichtungsmethode mit dem Barbiturat Pentobarbital dem Verurteilten möglicherweise große Schmerzen zufügen könnte. Das müsse geprüft werden.

In den Verfahren ging es auch um die Rechtmäßigkeit einer Exekution inmitten der Corona-Pandemie. Angehörige der Mordopfer erklärten, sie könnten nicht ohne Risiko zu der Hinrichtung reisen. Ein Gericht gab diesem Antrag auf Aufschub vergangene Woche statt. Ein weiteres hob den Aufschub am Sonntag wieder auf.

US-Justizminister William Barr setzte sich für den Vollzug der Todesstrafe ein. Das schulde man den Opfern. Lee hatte 1996 mit einem Komplizen das Ehepaar William und Nancy Mueller und deren achtjährige Tochter Sarah ermordet. Nancy Muellers Mutter, Earlene Peterson, hatte US-Präsident Donald Trump gebeten, Lee zu lebenslanger Haft zu begnadigen. Eine Hinrichtung mache nichts wieder gut.

Für Mittwoch und Freitag sind in Terre Haute zwei weitere nationalstaatliche Hinrichtungen vorgesehen. Chutkans Urteil könnte auch diese Exekutionen stoppen. In beiden Fällen haben zudem die geistlichen Beistände der Verurteilten wegen der Corona-Krise Aufschub beantragt. Sie sollten nicht ihr Leben riskieren müssen, um ihren Glauben zu praktizieren, verlangten der buddhistische und der römisch-katholische Priester. Das Justizministerium versprach Schutzkleidung.

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