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Hetz-ProtokolleArppe droht die Abwahl

Der Landtag von MV überlegt, wie man den bisherigen AfD-Vorstand Holger Arppe, der seine Gewaltfantasien nicht an sich halten kann, rausvoten kann

Arppe, Volksverhetzer seit 2015, ist mittlerweile selbst der AfD zu geschwätzig Foto: Bernd Wuestneck (dpa)

HAMBURG taz | Holger Arppe macht sich ganz besondere Gedanken. Manche „Leute in der Bürgerschaft“ in Rostock, zitiert er einen Bürgerschaftskollegen bei Facebook, könne er sich nur „mit einem Loch im Kopf“ verstellen. Dieser Chat ist nur eine Passage aus rund 12.000 Seiten Chat-Protokollen, die der NDR und die taz zusammengetragen haben. Arppe verunglimpft darin Parteikollegen, will das „rot-grüne Geschmeiß aufs Schafott“ schicken, träumt von Deutschland als einem Apartheid-Staat und ergeht sich in brutalen Gewalt- und Vergewaltigungsfantasien.

Aus seiner Partei und der Landtagsfraktion ist Arppe ausgetreten, nachdem die Chats bekannt wurden. Sein Sitz im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung wurde ihm entzogen und zuletzt hatten ihn SPD, CDU und Linke sowie seine eigene Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, sein Landtagsmandat abzugeben. Arppe aber will seine Mandate in der Rostocker Bürgerschaft und im Landtag behalten.

Am Mittwoch entscheidet nun die Rostocker Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Rostocker Bund über Arppes Abwahl aus mehreren Gremien. Er ist als Bürgerschaftsmitglied auch in der Verbandsversammlung der Planungsregion Rostock und in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages vertreten. Er solle gehen, weil seine Glaubwürdigkeit verlorengegangen sei, so die Begründung der Antragsteller.

Den Fall Arppe will Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) nun zum Anlass nehmen, eine Verfassungsänderung durchzusetzen – mit dem Ziel, Abgeordnete wie Arppe das Mandat aberkennen und aus dem Landtag ausschließen zu können. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in Brandenburg. Und auch andere Landtage haben solche Regelungen, die sich jedoch gegen korrupte Parlamentarier richten.

Sollte Arppe sein Mandat nicht abgeben, könne er bis zum Ende der Legislatur seine Diäten beziehen – im Landtag erscheinen muss er dafür nicht. Das Geld dürfte ein Grund sein, warum der Galerist an seinem Mandat hängt.

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