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Hetz-CDs: Kein Haftbefehl

■ Staatsanwaltschaft verzichtet auf Haftbeschwerde

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat bei den Ermittlungen wegen der Verbreitung von rechtsradikalen Hetz-Liedern auf eine Haftbeschwerde verzichtet. Das bestätigte die Behörde gestern. Das Amtsgericht Leer hatte am Donnerstag den Erlass eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen 23 Jahre alten Haupttäter abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Haftbefehl unverhältnismäßig sei. Eine anders lautende Entscheidung könnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jetzt den Zweck einer Inhaftierung vermutlich nicht mehr erfüllen. Er hätte darin bestanden, eine Verdunkelung von Beweismitteln zu verhindern: Inzwischen hätten die mutmaßlichen Täter genügend Zeit für die Beseitigung von Beweisen gehabt.

Die Polizei hatte bei Wohnungsdurchsuchungen am Mittwoch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 5.000 CDs mit mutmaßlich volksverhetzenden und rechtsradikalen Inhalten beschlagnahmt. Sechs Tatverdächtige wurden vorübergehend festgenommen. Der aus Leer stammende 23-Jährige ist stellvertretender Landesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN). Wegen Beihilfe zum Vertrieb der neonazistischen Tonträger sowie zur Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen ermittelt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben auch gegen den JN-Landesvorsitzenden Danny Marquardt. dpa/taz

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