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Alte Menschen sind stark von Extremhitze betroffen. Bremen vergibt die Chance, Pflegeheimen Vorgaben zu Hitzeschutz in Innenräumen zu machen

Von Lotta Drügemöller

37,3 Grad wurden Ende Juni in Bremen gemessen – noch nie war es hier im Juni heißer. Die Hitze also ist schon da – aber die Planungen für den Umgang mit ihr sind oft noch unkonkret oder unverbindlich. Nun wurde die Bremer Bauordnung für Pflegeeinrichtungen verabschiedet – ohne den Hitzeschutz für die Risikogruppe näher zu verankern. Das kritisiert der Vorsitzende der Bremer Selbsthilfeinitiative „Heim-Mitwirkung“.

Eigentlich ist alles bekannt: „Senior:innen ab 65“ und „Hochaltrige“ ab 80 gehörten zu den „gegenüber Hitze besonders vulnerablen Gruppe“, so heißt es im Bremer Hitzeaktionsplan. Seit 2024 gibt es den: Er analysiert, welche Ortsteile und welche Menschen besonders betroffen sind – und führt auch Maßnahmen auf, um der Hitze zu begegnen.

Auf alten Leuten und Pflegebedürftigen liegt ein klarer Fokus: Pflegeheime sollen eigens vor Hitzeereignissen gewarnt werden. Es sind Fortbildungen für Pflegekräfte geplant. Eine Karte zeigt auf, wie die einzelnen Pflegeeinrichtungen in ihrem Außenbereich von Hitze betroffen sind. Und: Die Heime werden verpflichtet, eigene Hitzeschutzpläne anzufertigen.

Doch hinter diesen Hitzeschutzplänen verbirgt sich in sehr vielen Fällen nur eine Zusammenstellung der üblichen Verhaltenstipps für akute Hitze. Man verwende den „Hitze-Knigge“ des Umweltbundesamtes, heißt es im Bericht der Bremer Wohn- und Betreuungsaufsicht: Fenster verdunkeln, leichtes Essen anbieten, auf ausreichende Wasserzufuhr achten, so etwas. Welche Instrumente eine Einrichtung in ihren Plan schreibt, bleibt ihr selbst überlassen.

Auch die Bauordnung wird nicht konkret

Es geht also eher darum, wie die Pflegebedürftigen trotz Hitze überleben können – und weniger um konkrete Schritte, um die Temperatur im Innenraum zu senken, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren Hitze-Leitzielen vorsieht. Dass mehr gehen könnte, ist im Hitze-Aktionsplan verankert – allerdings sehr vorsichtig formuliert, ohne verbindlichen Charakter: „Über die Maßnahme hinaus sind ggf. notwendige baulich-investive Maßnahmen zu bedenken (z. B. Hitzeschutzfenster, kühle Räume zur Medikamentenlagerung)“, heißt es.

Dass die konkreten Vorgaben im Aktionsplan fehlen, ist auch dem Charakter des Dokuments geschuldet – es ist kein Gesetzespaket. Die Gelegenheit zu echten Regeln, zumindest für neu zu gründende Einrichtungen, hat das Land jetzt aber auch verpasst: Vor wenigen Wochen wurde nach langen Diskussionen die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz verabschiedet.

Zuletzt war sie 2023 verändert worden. Vorgeschrieben ist in dem Gesetz, wie viele zusätzliche Quadratmeter ein Zimmer braucht, wenn dort Beatmungsgeräte stehen, und dass jedes Stockwerk eines Pflegeheims über einen Fäkalienspülraum verfügen muss. Das Wort „Hitzeschutz“ allerdings kommt nicht vor.

Das kritisiert Reinhard Leopold von der Bremer Selbsthilfeinitiative „Heim-Mitwirkung“. Er war bis Mai Bremer Regionalbeauftrager des Pflegeschutzbundes Biva und saß als solcher in den Anhörungen zur Gesetzesnovelle. „Ich fordere seit Jahren vergeblich Hitzeschutz, aber bisher wird das nicht gehört.“

Erhalten geblieben ist im neuen Gesetz die bereits seit 2021 bestehende Vorgabe, dass „ein den Nutzerinnen- und Nutzerbedürfnissen entsprechendes Raumklima“ gewährleistet werden muss. Leopold reicht das nicht: „Das ist eine windelweiche Formulierung“, kritisiert er. „Es werden nicht einmal konkrete Temperaturen genannt. So eine Vorgabe kann am Ende niemand einklagen.“

Dass es keine Regelung gibt, stimmt so natürlich nicht: Die bundesweit geltende DIN 4108-2 bestimmt für Neubauten Dämmwerte und sogenannte „Sonneneintragskennwerte“, also wie viel Sonne durch Fenster und Wärmebrücken überhaupt ins Haus eindringen darf. Sie gilt allerdings nur für Neubauten.

Das ist bei der Bauverordung zum Wohn- und Betreuungsgesetz ein wenig anders: Sie gilt grundsätzlich auch für Bestandseinrichtungen. Die Anforderungen von dort muss ein Pflegeheimbetreiber auf jeden Fall auch dann einhalten, wenn er einen Altbau übernimmt; sonst gibt es keine Genehmigung. Außerdem können in der Bauverordnung Regelungen getroffen werden, in welchem Zeitraum auch Bestandseinrichtungen ihre Infrastruktur ändern müssen.

Streit um die Finanzierung

Neue Verpflichtungen konnten vermieden werden

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (BPA) auf seiner Homepage

Doch solche Vorgaben fehlen. Für Leopold ist klar: Es braucht bauliche und technische Veränderungen – gerade für bestehende Pflegeheime, die nicht nach neuesten Standards gedämmt sind. „Man kann alte Gebäude jederzeit mit Außenjalousien oder Klimaanlagen nachrüsten“, sagt er. „Aber man muss es eben auch wollen. Und: Finanzieren.“ Reflexionsfolien, Außenjalousien, begrünte Fassaden oder auch Klimaanlagen können auch bei Bestandsgebäuden relativ schnell für kühlere Räume sorgen. Geld kosten sie natürlich trotzdem.

Die öffentliche Hand solle dafür zahlen, findet die BPA, die Vereinigung privater Heimbetreiber. Gemeinnützige Anbieter sehen es ähnlich: Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien gemeinnützigen Träger in Bremen (LAG) hat im Juli 2025 im Gesetzgebungsprozess für die Bauordnung gefordert, dass das Land die Investitionskosten vollständig übernehme.

„Das ist wirklich absurd“, meint Leopold, „die Heime beziehen ja jeden Monat saftige Investitionszulagen von den Pflegebedürftigen.“ Der Investitionszuschlag von durchschnittlich 607 Euro im Monat pro Be­woh­ne­r*in soll Pflegeheimbetreibern helfen, Kredite abzuzahlen und Renovierungen anzugehen. Diese Kosten werden noch auf die Heimkosten aufgeschlagen, die in Bremen durchschnittlich bei 3.637 Euro liegen.

Eine Einigung zur Übernahme der Kosten hat es nicht gegeben. Der Kompromiss: Die „baulichen Maßnahmen“ werden nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen. Der BPA zieht auf seiner Homepage denn auch ein positives Resümee über entsprechende Verhandlungen auf Bundesebene 2024. „Weder sollten die empfohlenen Hitzeschutzmaßnahmen künftig jeweils einzeln dokumentiert werden müssen noch Teil von Qualitätsprüfungen sein“, heißt es dort, und im Fazit: „Neue Verpflichtungen konnten vermieden werden.“

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