Hartz-IV-Sätze und Corona: Arme zahlen drauf
Die Hartz-IV-Sätze drohen unter das Existenzminimum zu sinken, so ein Gutachten. Das dürfte die neue Regierung unter Handlungsdruck setzen.
Das Gutachten könnte die künftige Bundesregierung unter Handlungsdruck setzen: Sowohl die SPD als auch die Grünen haben in ihren Wahlprogrammen Reformen am Hartz-IV-System versprochen. Die SPD hatte in ihrem Programm angekündigt, die „Kriterien zur Regelsatzermittlung“ „weiterzuentwickeln“ und dabei Betroffene und Sozialverbände „mit einzubeziehen“. Die Regelsätze müssten „zu einem Leben in Würde ausreichen“.
Die Grünen haben im Programm mindestens 50 Euro mehr pro Monat für Hartz-IV-Empfänger:innen versprochen.
Die Regelsätze werden jährlich erhöht, wobei die Erhöhung sich zu 70 Prozent an der Preissteigerung und zu 30 Prozent an der Entwicklung der Nettolöhne im Vorjahr orientiert. Da die Preissteigerung in der Vergangenheit gering war, beschloss das Kabinett nur eine geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um 3 Euro auf 449 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen, das bedeutet eine Erhöhung um nur 0,76 Prozent ab dem Jahr 2022. Für Familienmitglieder gelten entsprechende Steigerungen. Der Bundesrat billigte am Freitag die neuen Sätze.
Nur 0,1 Prozent Preisentwicklung
In dem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Anne Lenze kommt diese zu dem Schluss, dass die „niedrige Anpassungsrate“ der Hartz-IV-Regelsätze maßgeblich auf die niedrige Rate der Preisentwicklung zurückgehe in Höhe von nur 0,1 Prozent von Juli 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Diese niedrige Preissteigerungsrate sei vor allem durch die politisch herbeigeführte vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Zuge der Coronamaßnahmen verursacht worden.
Die Mehrwertsteuer wurde zur Ankurbelung der Wirtschaft von Juli bis Dezember 2020 um 3 beziehungsweise 2 Prozentpunkte abgesenkt und Anfang 2021 wieder auf ihre alten Werte von 19, beziehungsweise 7 Prozent erhöht. Die Inflation habe im Juli 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat bereits wieder 3,8 Prozent betragen, so Lenze.
Lenze verwies auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber auf Preissteigerungen „zeitnah“ reagieren müsse, um die Erfüllung des aktuellen Bedarfs für Hartz-IV-Empfänger:innen sicherzustellen. In ihrem offenen Brief fordern die Sozialverbände unter anderem, Preissteigerungen müssten immer „zeitnah“ mindestens ausgeglichen werden.
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