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Hanf verhaftet

■ 30 Pflanzen in Oldenburg beschlagnahmt

30 Hanfpflanzen hat die Polizei in einem Oldenburger Laden für Hanfprodukte beschlagnahmt. Das wurde am Dienstag bekannt. Die Geschäftsinhaber sehen sich mit der Aktion von Montag nach eigenen Worten zu Unrecht in die kriminelle Ecke gestellt. Die als Zierpflanzen angebotenen Gewächse gehörten zu einer Hanfart mit weniger als 0,3 Prozent des Rauschmittels Tetrahydrocannabiol (THC). Sie fielen damit nicht unter die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes.

Polizei und Justizbehörden sehen dagegen im Handel mit den Pflanzen einen eindeutigen Verstoß gegen das inzwischen für den Hanfanbau gelockerte Betäubungsmittelgesetz. Sie stützten dabei auf die Position der Bundesopiumstelle in Berlin, erläuterte ein Polizeisprecher gestern.

Die Berliner Behörde bestätigte die Rechtsauffassung der Oldenburger Justiz. Der Handel mit Hanfgewächsen als Zierpflanzen sei verboten. Das gelte auch für Hanf mit einem geringen THC-Gehalt. Erlaubt habe der Gesetzgeber den Handel damit nur für gewerbliche Zwecke und mit der Bedingung, daß ein Mißbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sei. Dieser Mißbrauch sei jedoch beim Verkauf von Pflanzen und Pflanzenteilen im Einzelhandel nicht ausgeschlossen, erläuterte ein Experte.

Mit Ermittlungen der Polizei muß nach Auskunft der Bundesopiumstelle wahrscheinlich auch der deutsche Lieferant des Oldenburger Hanfladens rechnen. Dabei handele es sich vermutlich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der im erlaubten Rahmen Hanf für gewerbliche Zwecke anbaue. An Einzelhändler dürfe er seine Pflanzen jedoch nicht weiterverkaufen.

dpa

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