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Hamburg „räumt auf“Mit Bußgeldbescheid und Kabelbinder

Seit Langem schlafen Obdachlose auf einer Grünfläche im Hamburger Bezirk Altona. Nun vertrieb sie die Polizei - arg brutal, sagen Augenzeugen.

Beinahe „idyllisch“: Räumung am Hamburger Nobistor, 2014 Foto: M. Bustamante

Hamburg taz | Auf der Wiese am Nobistor in Hamburg-Altona sitzen ein paar Obdachlose zusammen, liegen auf Decken, dösen in der Mittagssonne. Zwei Einkaufswagen parken im Gebüsch, darin: Schlafsäcke, Decken, Pappe - was man so braucht zum Draußenschlafen. Nur unter dem Vordach am Spielplatz, an der Westseite des kleinen Parks, ist es leer: Unter großem Polizeiaufgebot hat der Bezirk Altona die Fläche am frühen Morgen räumen lassen. Gegen zwölf Obdachlose hat der Bezirk zudem Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ein Anwohner berichtet von aggressivem Vorgehen der Beamten - und von Kabelbindern, mit denen zwei Männer gefesselt und abtransportiert worden seien: „Die Obdachlosen standen unter dem Vordach, umringt von 20 Polizisten in voller Einsatzmontur“, sagt Werner Haase, der die Räumung beobachtet hat.

„Zwei Schwarzen waren die Hände mit Kabelbindern auf den Rücken gefesselt.“ Der Einsatz sei ihm „völlig unverhältnismäßig“ vorgekommen, so Haase, „die Obdachlosen wirkten ängstlich und eingeschüchtert“. Einer habe ihm zugerufen: „Help us, we are homeless!“ Dann seien sie abgeführt worden.

Die Polizei wollte zunächst keinen entsprechenden Einsatz bestätigen, gab dann aber doch zu, dass es am Nobistor eine Räumung von Obdachlosen gegeben habe. Zuständig sei aber der Bezirk Altona, der den Auftrag erteilt und die Polizei um Hilfe gebeten habe.

„Wir hatten den Hinweis, dass dort Leute aus Osteuropa nächtigen“, so Martin Roehl, Sprecher des Bezirksamts. Auf die Frage, ob solche Menschen sich dort nicht aufhalten dürften, sagt er: „Niemand darf da nächtigen - das verstößt gegen die Verordnung über Grünflächen und Erholungsanlagen.“

Dass auf der Grünfläche am Nobistor Obdachlose schlafen, ist alles andere als neu: „Da schlafen schon immer Punks, Obdachlose und Flüchtlinge“, sagt Haase, der täglich an dem Areal vorbeikommt. Im Sommer vergangenen Jahres hatten wohnungslose Familien aus Osteuropa sogar Zelte auf der Grünfläche aufgeschlagen.

Wie vielerorts mangelt es in Hamburg an Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete und Wohnungslose - ein Problem, dessen sich auch das Bezirksamt bewusst ist: „Eigentlich sind wir gegenüber den Obdachlosen am Nobistor relativ liberal“, sagt Sprecher Roehl zur taz. Allerdings habe es dort in der Vorwoche eine Messerstecherei gegeben. „Und irgendwann“, so Roehl, „ist auch mal gut.“

Ob bei solchen Aktionen auch Kabelbinder zum Fesseln eingesetzt würden, hänge davon ab, wie kooperativ die Betroffenen sich verhielten, sagt der Behördensprecher. Der Einsatz von Kabelbindern gilt als äußerst schmerzhaft und umstritten - ist aber nicht verboten: Weil die schmalen Plastikbänder kein vorgesehener Ausrüstungsgegenstand der PolizistInnen sind, gibt es dafür keine Regelung.

Die Polizei stritt den Einsatz von Kabelbindern gegen die Obdachlosen ab. Zwei der dort Angetroffenen seien zur nächsten Wache gebracht und eine Stunde später wieder freigelassen worden, sagte ein Sprecher. Augenzeuge Werner Haase bestätigt, er habe mindestens einen Obdachlosen vor der Wache gesehen - gefesselt mit Kabelbindern.

„Meinem Eindruck nach nehmen repressive Maßnahmen gegen Wohnungslose seit einiger Zeit wieder zu“, sagt Christiane Schneider, Bürgerschaftsabgeordnete der Linken, zur taz. Derweil komme die Stadt ihrer Verpflichtung zur Unterbringung unfreiwillig Obdachloser „bei Weitem nicht nach“, so Schneider. „Repression löst kein Problem, und der Kurs des Senats, Flüchtlinge und Wohnungslose gegeneinander auszuspielen, ist ein Spiel mit dem Feuer.“

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6 Kommentare

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  • Gestern in Prag - skandalisiert, heute so in Hamburg.

    Diese Räumungen - wie von Geflüchteten diese Woche in Paris und anderen frz. Städten - sind einfach nur abstrakte Staatslogik.

    Erholung auf Erholungsflächen verboten und den Obdachlosen werden hygienische Probleme untergeschoben.

    Sie sind keine, sie bekommen Probleme, weil sie psychisch krank und unterversorgt sind.

     

    Wer einen Sinn für Menschenrechte hat protestiert!

  • Weil die schmalen Plastikbänder kein vorgesehener Ausrüstungsgegenstand der PolizistInnen sind, gibt es dafür keine Regelung ???

     

    Für den Einsatz von Tomaten und faulen Eiern bei Demos gibt es auch keine Regelung. Ist es dann rechtmäßig, wenn Polizeibeamte damit beworfen werden?

    • @wxyz:

      Nur hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

      Der Polizei kommen ausschließlich hoheitliche Aufgaben zu, die sie in besonderer Weise an Recht und Gesetz bindet. In §5 des Polizeigesetzes heißt es:

       

      1) Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

       

      2) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

       

      Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets vorrangig. Wird er verletzt, mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage für polizeiliches Handeln.

      • @Rainer B.:

        Und dann noch Paragraph 18 und Paragraph 23 SOG lesen und zitieren, dann wäre allen geholfen. Nicht immer nur das rauspicken, was einem gerade passt.

        Erstens sind lediglich "Fesseln" genannt, worunter auch sog. Kabelbinder fallen. Zweitens ist die Fesselung eindeutig geregelt und da ist es auch nicht wichtig, wie Das auf Herrn Haase wirkte. Bei der Fesselung an sich war er ja scheinbar nicht dabei.

        • @HenkHamburg:

          In §18 SOG geht es allgemein um Hilfsmittel der "körperlichen Gewalt". Mir ist nicht bekannt, dass zur Räumung des Geländes der Einsatz "körperlicher Gewalt" grundsätzlich angeordnet wurde, oder überhaupt erforderlich gewesen sein sollte.

           

          In §23 SOG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Person nur gefesselt werden darf, wenn sie sich in amtlichem Gewahrsam befindet, nach einer anderen Rechtsvorschrift vorgeführt oder zur Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht wird und gleichzeitig von der Person bestimmte näher definierte Gefährdungen anderer oder gegen sich selbst vorliegen.

           

          Obdachlosigkeit ist kein Straftatbestand, der eine Ingewahrsamnahme und damit einhergehende Zwangsmaßnahmen ansich schon rechtfertigen würde.

  • Wir bekämpfen nicht mehr die Armut, wir bekämpfen jetzt die Armen.