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Hamburg löst Spielplatz-StreitKitas dürfen wieder öffentliche Flächen nutzen

Hamburger Senat besteht nicht mehr darauf, dass Kindertagesstätten eine Genehmigung brauchen und Gebühren zahlen, wenn sie auf Spielplätze ausweichen.

Hätte noch für ein paar Kita-Kinder Platz: öffentlicher Spielplatz am Hamburger Isebekkanal Foto: Christian Charisius/dpa

Hamburg taz | Rechtzeitig vor dem Hamburg-Wahlkampf legt die Sozialbehörde einen Streit bei. Hamburgs Kitas müssen nicht mehr länger eine Sondererlaubnis beantragen und Gebühren zahlen, wenn sie in Ermangelung einer eigenen Grünfläche Spielplätze nutzen. Das steht im überarbeiteten Kinderbetreuungsgesetz (Kibeg), das im November beschlossen werden soll.

Der neue Paragraf 36 legt dort fest, dass es „ausnahmsweise“ durch externe Spielplätze kompensiert werden kann, wenn einer Kita „ausreichend große und geeignete eigene Außenspielflächen“ fehlen. Die Regel gilt für Kinder über drei, für die normalerweise sechs Quadratmeter Außenfläche vorhanden sein soll.

In der Gesetzesbegründung wird zudem klargestellt, dass es dafür nicht länger einer „Sondernutzungserlaubnis“ der Bezirke bedarf – sofern der Spielplatz weiter von allen Kindern besucht werden kann.

Das sah vor Kurzem noch anders aus. Eine Fachanweisung der Umweltbehörde schrieb das Einholen dieser Sondererlaubnis generell vor. Und wie der Senat auf Anfragen hin einräumte, wurde die auch mal verwehrt. So konnten 2021 und 2022 zehn Kitas nicht oder nur mit weniger Plätzen eröffnen. In 2023 und 2024 starteten noch mal sieben Kitas kleiner als geplant.

Gericht hält Spielplatznutzung für in Ordnung

Das Thema beschäftigte auch die Gerichte. Der Anlass für besagte Fach­anweisung war ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020, der besagte, dass diese Mitnutzung der Spielplätze von der Stadt gesondert erlaubt werden muss. Mancher vermutete dahinter das Interesse der Stadt, die im Kita-Gutscheinsystem leicht mögliche Expansion großer Träger zu bremsen.

Doch die Verwaltungsgerichte urteilten in drei Verfahren anders, wie aus einer Linken-Anfrage hervorgeht. Die Mitbenutzung eines öffentlichen Spielplatzes durch eine Kita gehöre zum „Gemeingebrauch“ und sei keine Sondernutzung. Da eines der Urteile schon rechtskräftig ist, wurde die Fachanweisung bereits geändert. Und sie soll, sobald das neue Kibeg verabschiedet ist, „nicht weiter in Kraft sein“, teilt die Umweltbehörde mit.

Das dürfte viele Kitas erleichtern. Denn aus Gründen der Gleichbehandlung drohte eine Zeit lang, dass nicht nur neue Kitas, sondern auch rund 60 alt eingesessene Kitas, die in ihren dicht bebauten Vierteln wenig Platz haben und seit jeher Spielplätze nutzen, dafür die Sondererlaubnis brauchen. Gar von einen „Bürokratiemonster“ war die Rede.

Verhandlung ums Geld steht aus

Allerdings will die Sozialbehörde zugleich verhindern, dass Kitas ohne eigene Außenfläche gegenüber anderen finanziell im Vorteil sind. Deshalb soll nun im Landesrahmenvertrag für das Kita-Gutscheinsystem die „Entgeltsystematik“ geändert werden. Sprich: Es wird noch mal über Geld verhandelt.

Die CDU Kita-Politikerin Silke Seif kommentierte, die Kehrtwende der Sozialbehörde sei „erfreulich“. Die nun gekippte Regelung habe nicht nur Kita-Plätze verhindert, sondern auch „allen Beteiligten viele Nerven gekostet“.

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